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Stichprobenkontrollen der Abteilung Deutsche Kultur: Ziehung am 25. Januar

Jede Organisationseineit des Landes, die Förderbeiträge vergibt, ist gesetzlich verpflichtet, Stichprobenkontrollen bei mindestnes 6 % der geförderten Initiativen durchzuführen. Die Abteilung Deutsche Kultur wird am 25. Jänner die Ziehung jener Organisationen und Initiativen vornehmen, die einer Überprüfung unterzogen werden.

Die Abteilung Deutsche Kultur des Landes teilt mit, dass am Montag, 25. Jänner, um 9 Uhr die Ziehung jener Organisationen und Initiativen durchgeführt wird, die im Jahr 2015 Landesbeiträge erhalten haben und der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung unterzogen werden. Die Ziehung findet in einer öffentlichen Sitzung in der Abteilungsdirektion im Landhaus VII, A.-Hofer-Straße 18, 3. Stock, in Bozen statt und betrifft jene Beiträge, die von den Ämtern für Kultur, für Jugendarbeit, für Weiterbildung sowie für Bibliotheken und Lesen vergeben wurden.

Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22. Oktober 1993 müssen mindestens sechs Prozent der geförderten Initiativen einer stichprobenartigen Kontrolle unterzogen werden. Das Sitzungsprotokoll kann im Sekretariat der Abteilung Deutsche Kultur eingesehen werden. Auf Anfrage wird es Interessierten auch per Post übermittelt.

me