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Landesschulrat stimmt Gesetz zur Schulreform zu

Der Landesschulrat hat bei der Sitzung am Montag, 18. Januar, ein positives Gutachten zum Landesgesetzesentwurf betreffend die Umsetzung der staatlichen Schulreform (sogenannte "La buona scuola") abgegeben.

Bei seiner Sitzung am vergangenen Montag hat sich der Landesschulrat unter dem Vorsitz von Edith Ploner mit dem Landesgesetzesentwurf befasst, durch welchen die Grundsätze des staatlichen Gesetzes zur Schulreform (Nr. 107 aus dem Jahr 2015) auf Landesebene übernommen werden sollen. Die Mitglieder des Landesschulrates haben dabei ein positives Gutachten abgegeben.  

Durch das neue Landesgesetz sollen die Grundsätze der im Juli letzten Jahres verabschiedeten staatlichen Schul- und Bildungsreform übernommen und an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Dies hat auch Auswirkungen auf bereits bestehende Bestimmungen im Bereich des Südtiroler Schulsystems.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Einführung des Dreijahresplans der Bildungsangebote an den Schulen. Dabei wird auf die interne Bewertung der schulischen Einrichtungen Bezug genommen und es werden die Vertreter der gesamten Schulgemeinschaft bei der Erstellung eingebunden.

Der Plan stellt das grundlegende Dokument zur Schaffung eines eigenen Profils der jeweiligen Schule dar und dient als Ausgangspunkt für die didaktische Ausrichtung der Schule. Er umfasst die kurrikulare, außerkurrikulare und organisatorische Planung, derer sich die einzelnen Schulen im Rahmen der ihnen zuerkannten Schulautonomie bedienen. Der Dreijahresplan ist auf die Bildungsziele der verschiedenen Schultypen und Fachrichtungen abgestimmt, widerspiegelt aber zugleich die Bedürfnisse, die sich aus dem jeweiligen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld des Schulstandortes ergeben.

Im Laufe der Sitzung des Landesschulrates wurden außerdem verschiedene Abänderungsanträge behandelt und gutgeheißen, welche die Beratungsgremien in den letzten Wochen eingebracht haben. Voraussichtlich tritt das neue Landesgesetz mit 1. September 2016 in Kraft, einige Artikel werden aber erst ab dem Schuljahr 2017-18 zur Anwendung kommen.

Nach der Genehmigung des Gesetzesentwurfes durch den Landesschulrat wird sich zunächst jedoch noch der Landtag mit dem Gesetzestext befassen.

Hinweis für die Redaktionen:
Es wird darum gebeten, diese Presseaussendung als Richtigstellung abzudrucken: Die Vorsitzende des Landesschulrates ist Edith Ploner und nicht – wie in der ursprünglichen Aussendung vom 19. Januar fälschlicherweise angegeben – Carla Pedevilla.

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