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Schuljahr 2016-17: Eintragung in die Ranglisten noch bis 4. März möglich

Lehrpersonen haben noch bis zum 4. März Zeit, um beim Deutschen Schulamt die Gesuche für die Eintragung in die Schulranglisten oder Landesranglisten bzw. die Neuberechnung der Punkte in der Landesrangliste, die Änderung des Zulassungstitels oder die Eintragung mit Vorbehalt einzureichen.

Lehrpersonen können sich noch bis zum 4. März in die Ranglisten für das Schuljahr 2016-17 eintragen. Foto: LPA/Archivbild

Noch bis Freitag, 4. März 2016, besteht für interessierte Personen, die in Besitz der notwendigen Abschlüsse sind, die Möglichkeit, für das Schuljahr 2016-17 die Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten bzw. in die Landesranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt abzugeben. Die Ranglisten werden dann voraussichtlich Ende Mai 2016 an der Anschlagtafel des Deutschen Schulamtes veröffentlicht.

Alle Gesuche müssen bis zum genannten Termin entweder mittels Einschreiben mit Rückantwort (in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels) oder persönlich bis 12.00 Uhr des 4. März 2016 (hierbei gilt der Protokollstempel des Schulamtes) im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen, eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website des Deutschen Schulamtes (www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/rangordnungen.asp) veröffentlicht. Auskünfte erteilt auch das Personal des Amtes für Aufnahme und Laufbahn des Lehrpersonals im Deutschen Schulamt.

me

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