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Lehrlingsausbildung: Gesetzentwurf für neue Ordnung genehmigt
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (1. März) den Gesetzentwurf für die Änderung der "Ordnung der Lehrlingsausbildung" gutgeheißen. Die Überarbeitung der Südtiroler Lehrlingsordnung war aufgrund der im Juni 2015 von der Regierung in Rom verabschiedeten Arbeitsmarktreform ("Jobs act") notwendig geworden.
Einige wichtige Neuerungen konnten durch die nun anstehende Änderung der aus dem Jahr 2012 stammenden Ordnung der Lehrlingsausbildung in Südtirol eingeführt werden. Die duale Ausbildung ist ein Südtiroler Vorzeigemodell, sie musste aber an die Grundsätze der staatlichen Arbeitsmarktreform angepasst werden, welche die Regierung in Rom im Juni letzten Jahres verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Ordnung der Lehrlingsausbildung wurde heute von der Landesregierung genehmigt und kann somit dem Landtag vorgelegt werden.
Der zuständige Landesrat Philipp Achammer wies unter anderem darauf hin, dass 90 Prozent aller Lehrlingsverträge auf dem gesamten Staatsgebiet in Südtirol abgeschlossen werden. Er hob vor allem drei Aspekte hervor, die zum Erfolg der dualen Ausbildung beigetragen haben: "Aus bildungspolitischer Sicht hat sich gezeigt, dass der Schulabbruch geringer ist. Aus arbeitspolitischer Sicht kann festgestellt werden, dass die Arbeitslosenzahlen in Südtirol bedeutend geringer sind als in anderen Provinzen und Regionen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht schließlich stellt gerade das Handwerk eine wichtige Säule der heimischen Wirtschaft dar", berichtete Landesrat Achammer. All diese Faktoren stünden in engem Zusammenhang mit der dualen Ausbildung erklärte der Landesrat.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Einführung der Matura über die Lehre: Die staatliche Verordnung enthält unter anderem eine Sonderbestimmung für Südtirol, die es ermöglicht, nach dem Abschluss des vierten Schuljahres die Matura in der Berufsschule über einen zweijährigen Lehrvertrag zu absolvieren. Personen mit einer abgeschlossen Lehre oder Fachschule erhalten damit die Möglichkeit, zur Matura zu gelangen, ohne dafür ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Vorbereitung auf die Matura kann somit berufsbegleitend in Form eines zweijährigen Lehrvertrags durchgeführt werden.
Ein weiterer neuer Aspekt ist besonders für das Gastgewerbe von Interesse: In Südtirol werden rund 85 Prozent der Köche und Servierfachkräfte über einen saisonalen Lehrvertrag ausgebildet. Auch die Möglichkeit einer Ausbildung über die Saison- und Teilzeitlehre wird nun gesetzlich verankert.
Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit, die Lehrzeit eines Auszubildenden um bis zu ein Jahr zu verlängern, wenn dieser am Ende der Lehrzeit die Berufsschule noch nicht abgeschlossen oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht absolviert hat.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, das Südtiroler Erfolgsmodell der traditionellen Lehre (duale Ausbildung) zu bewahren und weiterzuentwickeln und gleichzeitig die neuen Möglichkeiten der staatlichen Reform in das Landesgesetz einzubauen.
me
Beschlüsse der Landesregierung vom 01.03.2017
Landesrat Achammer zur neunen "Ordnung zur Lehrlingsausbildung"
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