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Einschreibungen in Ober-, Berufs- und Fachschule noch bis 15. März möglich

Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse Mittelschule müssen bis zum 15. März von den Eltern oder Erziehungsberechtigten in die erste Klasse der Ober-, Berufs- oder Fachschule eingeschrieben werden. Die Einschreibungen werden direkt bei der gewählten Schule vorgenommen oder können mit der Bürgerkarte online durchgeführt werden.

Noch bis zum 15. März können die Einschreibungen in die Ober-, Berufs- und Fachschulen vorgenommen werden.

Noch bis Dienstag, 15. März, laufen die Einschreibungen in die erste Klasse der Ober-, Berufs- oder Fachschule. Konnten in den vergangenen Jahren die Jugendlichen noch bis Ende März eingeschrieben werden, so ist dieses Jahr der letzte Termin der 15. März 2016.

Das Recht auf Einschreibung in die erste Klasse der Ober-, Berufs- oder Fachschule steht allen Jugendlichen zu, die noch nicht die Schul- und Bildungspflicht erfüllt haben.

Die Einschreibung in die nächsten Klassen wird von Amts wegen vorgenommen. Die eventuell notwendige Wahl der Fachrichtung oder eines Lehrverhältnisses in der Berufs- oder Fachschule muss durch schriftliche Erklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ebenfalls bis zum 15. März getroffen werden. Bei Abschluss eines Lehrvertrages erfolgt die Einschreibung an der Berufsschule von Amts wegen.

Sollte ein Schulwechsel in Erwägung gezogen werden, muss bis zum 15. März ein entsprechender Antrag an die im Moment besuchte Schule gestellt werden.

me

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