Aktuelles

Wahlen des Landesschulrats

Für die Landesschulratswahlen 2016 können bei der Wahlkommission die Kandidatenlisten der Eltern vom 11. bis 21. März, die Kandidatenlisten der Schüler vom 9. bis 21. März und die Kandidatenlisten der Inspektoren und Direktoren, Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen und pädagogischen Mitarbeiter, Mitarbeiter für Integration sowie des Verwaltungspersonals vom 14. bis 22. März eingereicht werden.

Die Amtsdauer des derzeit amtierenden Landesschulrates läuft mit dem Schuljahr 2015/2016 aus. Daher müssen die Vertreter der Schüler, der Eltern sowie der verschiedenen Kategorien des an den Schulen beschäftigten Personals neu gewählt werden.

Die Wählerkategorien der Inspektoren und Direktoren, der Lehrpersonen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration sowie des Verwaltungspersonals wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter am Donnerstag, 21. April 2016, am Wahlamt der jeweiligen Schule. Die Kandidatenlisten dieser Wählerkategorien sind von Montag, 14. März, bis Dienstag, 22. März (12 Uhr), im Sekretariat der Landeswahlkommission beim Ladinischen Schulamt, Bindergasse 29, in Bozen abzugeben. Die Kindergartensprengel und Schulen sind für die Abwicklung der Wahlen auf Schul- bzw. Kindergartenebene zuständig, und zwar insbesondere für die Errichtung der Wahlämter, für die Erstellung der Wählerverzeichnisse sowohl für das unterrichtende als auch für das nicht unterrichtende Personal, für die Durchrührung der Wahlhandlungen und für die Übermittlung der Ergebnisse an die Landeswahlkommission.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler werden hingegen im Rahmen einer Vollversammlung des Landesbeirates der Eltern bzw. des Landesbeirates der Schülerinnen und Schüler gewählt. Für die Wahlen der Eltern- und Schülervertreter im Landesschulrat ist nämlich festgelegt, dass das aktive Wahlrecht nur den Mitgliedern des Landesbeirates der Eltern bzw. des Landesbeirates der Schülerinnen und Schüler zusteht. Das passive Wahlrecht kann hingegen von allen Eltern, welche ein Kind an einer Grund-, Mittel- oder Oberschule eingeschrieben haben, bzw. von allen Oberschülerinnen und Oberschülern ausgeübt werden. Hierfür ist es allerdings notwendig, eine Kandidatenliste zu eröffnen oder in eine bereits bestehende Kandidatenliste aufgenommen zu werden.

Jede Kandidatenliste der Wählerkategorie der Eltern der deutschsprachigen Schulen kann maximal 12 Kandidaten aufnehmen und muss von mindestens 8 Listenunterzeichnern unterstützt werden. Die Kandidatenlisten der Schüler der deutschsprachigen Oberschulen können maximal 9 Kandidaten aufnehmen und müssen ebenfalls von mindestens 8 Listenunterzeichnern unterstützt werden.

Die Kandidatenlisten der Eltern sind vom 11. März (9 Uhr) bis 21. März 2016 (12 Uhr) und jene der Schülerinnen und Schüler vom 9. März (9 Uhr) bis 21. März 2016 (12 Uhr) im Sekretariat der Landeswahlkommission, Ladinisches Schulamt, Bindergasse 29, in Bozen, einzureichen.

Alle notwendigen Informationen (auch die Vorlagen für die Listenunterzeichner und Kandidaten) können von der Homepage des Deutschen Schulamtes unter der Internetadresse http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/veranstaltungen.asp?veranstaltungen_action=4&veranstaltungen_article_id=535637 heruntergeladen werden.

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