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Akkreditierung außerschulischer Bildungsträger: Wiedereröffnung des Termins

Schulen können die Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler bei außerschulischen Organisationen anerkennen und damit die Pflichtunterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler reduzieren. Das Schulamt bietet Organisationen die Möglichkeit zur landesweiten Akkreditierung. Anträge können bis 31. März eingereicht werden.

Für Organisationen mit einem größeren Einzugsgebiet kann eine eigens ernannte Landeskommission überprüfen, ob das Angebot gewisse Kriterien erfüllt, damit den Schülerinnen und Schülern, die an den angebotenen Bildungstätigkeiten teilnehmen, eine Reduzierung der Pflichtunterrichtszeit gewährt werden kann. So wird vermieden, dass jede einzelne Schule die entsprechende Überprüfung vornehmen muss. Die Entscheidung, ob und welche Bildungsangebote anerkannt werden, trifft aber letztendlich jede einzelne Schule.

Interessierte außerschulische Bildungsträger können ihre Anträge um Akkreditierung bis Donnerstag, 31. März 2016, an folgende Adressen richten:
E-Mail: Sa.Schulverwaltung@schule.suedtirol.it
Post: Deutsches Schulamt – Amt für Schulverwaltung, Amba-Alagi-Str. 10, 39100 Bozen

Das Antragsformular und die Informationen zu den Kriterien sind auf der Homepage des Deutschen Schulamtes www.provinz.bz.it/schulamt/ abrufbar.

Nach der Begutachtung durch die Landeskommission wird die Liste der akkreditierten Vereine auf der Homepage des Deutschen Schulamtes veröffentlicht; die Akkreditierung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

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