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Landesräte stellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bildungsreform vor

Die Landesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner haben heute (24. März) den Landesgesetzentwurf "Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung" vorgestellt. Damit werden die Grundsätze der staatlichen Bildungsreform an die lokale Situation angepasst. "Die Schulen erhalten mit dem Gesetz mehr autonome Handlungsspielräume", so die Landesräte.

(v.l.n.r.) Die Landesräte Florian Mussner, Philipp Achammer und Christian Tommasini haben heute die wesentlichsten Punkte des Gesetzesentwurfes zur Bildungsreform vorgestellt. Foto: LPA/Ingo Dejaco.

Das Parlament in Rom hat im Juli letzten Jahres das als "La buona scuola" bekannte Gesetz zur Bildungsreform erlassen. Damit sind weitreichende Zuständigkeiten an Südtirol übergegangen – etwa im Bereich der Lehrerausbildung oder der Anerkennung ausländischer Lehrbefähigungen. Auch wenn das Staatsgesetz in Südtirol nicht unmittelbar zur Anwendung kommt, muss das Land dennoch seine Bestimmungen an die Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung anpassen, da Südtirol im Bereich des Unterrichts an den Grund-, Mittel- und Oberschulen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnis besitzt.

Der Gesetzesentwurf zur notwendig gewordenen Abänderung der bestehenden Landesgesetze im Bildungsbereich, den die Landesregierung am vergangenen Dienstag gutgeheißen hat, trägt dieser Situation Rechnung und kann somit dem Landtag zur Behandlung vorgelegt werden. Die drei zuständigen Landesräte, Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner, haben heute bei einer Pressekonferenz die wichtigsten Grundzüge der Gesetzesnovelle beleuchtet.

"Bei der Umsetzung der staatlichen Reform stand für uns die Frage im Mittelpunkt, was für unsere Schulen tatsächlich einen Mehrwert bringt", betonte Landesrat Achammer. Wie das staatliche Gesetz, so enthalte auch der Gesetzesvorschlag des Landes eine Vielzahl an Bestimmungen in verschiedenen Bereichen. "Der Gesetzesentwurf bringt eine größere Autonomie, einen breiteren Gestaltungsspielraum und mehr Planungssicherheiten für die Schulen mit sich", berichtete Landesrat Achammer.

Landesrat Tommasini lobte vor allem die im Gesetzestext verankerte Planungsautonomie der Schulen. Als eines der übergeordneten Zielsetzungen nannte er die Förderung der Mehrsprachigkeit. "Die Dreisprachigkeit ist ein wichtiges Bildungsziel für die italienische Schule", sagte Landesrat Tommasini und führte an, dass bei künftigen Wettbewerben für Lehrpersonen auch die Kenntnisse der Autonomie Südtirols sowie die Sprachkenntnisse eine stärkere Rolle spielen sollen. Als weiteren wichtigen Aspekt wies er auf den engen Austausch zwischen der Schule und der Arbeitswelt hin. "In diesem Bereich hat Südtirol bereits viel Erfahrung. Künftig soll dieser Austausch aber nicht nur an den Berufsschulen, sondern auch an den Lyzeen und Fachoberschulen verstärkt angeboten werden", stellte der italienische Bildungslandesrat fest.

Für die ladinische Schule seien einige besondere Regelungen vorgesehen, erklärte Landesrat Mussner, diese betreffen etwa die Bewertung der Führungskräfte. "Aber auch die Aus- und Weiterbildung für die Lehrpersonen oder die Maßnahmen gegen den Schulabbruch sind für die ladinischen Schulen von besonderem Interesse", unterstrich Landesrat Mussner und wies darauf hin, dass die Autonomie der Schulen gestärkt werde.

Der Gesetzesentwurf zielt in erster Linie darauf ab, im Rahmen der "Anpassungspflicht" das Bildungssystem des Landes weiterzuentwickeln und die autonomen Spielräume zu nutzen. Dabei wurde bereits im Herbst des letzten Jahres ein enger Dialog mit den Schulgemeinschaften und Interessensgruppen aufgenommen und alle Akteure – Schulen, Schulführungskräfte, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Interessensverbände, Gewerkschaften – in verschiedener Form eingebunden. So konnte schließlich ein zwischen den drei Bildungsressorts gemeinsam getragener Gesetzesentwurf entstehen, der den Bedürfnissen der Schulen aller drei Sprachgruppen Rechnung trägt. Dies kam schließlich auch im positiven Gutachten des Landesschulrates zum Ausdruck.


Wesentliche Aspekte der Reform 

Durch die Bildungsreform wird die Autonomie der Schulen gestärkt. So ist beispielsweise die Erstellung eines Dreijahresplans der Bildungsangebote an den Schulen vorgesehen, der eine längerfristige und stabilere Planung und Finanzierung sicherstellt.

Der Ausbau der Schulautonomie geht mit einer größeren Verantwortung der Schulgemeinschaften einher. Geschaffen werden auch größere Spielräume im Bereich der Bewertung der Schülerinnen und Schüler, so ist etwa die Möglichkeit der Einführung eines kompetenzorientierten Bewertungssystems vorgesehen. Die Arbeit der Schulführungskräfte selbst wird ebenfalls einer Bewertung unterzogen; diese orientiert sich unter anderem an den Zielen und der Umsetzung des Dreijahresplans des Bildungsangebots.

Eine der wesentlichsten Neuerungen für die Lehrpersonen ist, dass künftig besondere Qualifikationen für spezifische Unterrichtsverfahren oder schulische Angebote berücksichtigt werden. Ermöglicht wird daher auch eine Direktberufung von Lehrpersonen mit spezifischen Qualifikationen durch die Schulen. Zudem ist für den Unterricht an den Grundschulen – etwa in Leibeserziehung, Musik oder Englisch – der Einsatz von Fachlehrpersonen als Kann-Bestimmung vorgesehen. Neu ist, dass das Probejahr nun in den ersten beiden Jahren im Schuldienst geleistet werden muss und von der Schulführungskraft bewertet wird.

Der Gesetzesentwurf räumt der Landesregierung zudem die Möglichkeit ein, Abkommen mit Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der Euregio für Ausbildungslehrgänge zur Lehrbefähigung für den Lehrberuf abzuschließen.

Für die Schülerinnen und Schüler sind schließlich neue, auch außerschulische oder schulstufenübergreifende Initiativen und Maßnahmen zur Förderung von Begabung, zur Verbesserung der schulischen Leistungen und zur Vermeidung von Schulabbrüchen vorgesehen.

Ausgebaut werden soll allgemein der Austausch zwischen der Schule und der Arbeitswelt. So legen die Schulen unter Berücksichtigung der Rahmenrichtlinien des Landes im Dreijahresplan geeignete Maßnahmen fest, um vielfältige Begegnungen zwischen der Schule und der Arbeitswelt zu ermöglichen. Dadurch soll die Orientierung der Schülerinnen und Schüler gefördert und ihre Eingliederung in die Berufswelt erleichtert werden.

Neu ist auch die Einführung eines digitalen Bildungsprofils für alle Schülerinnen und Schüler, das die grundlegenden Daten des Bildungsweges und der erworbenen Kompetenzen enthält.

me

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