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Neue Kriterien für Teilnehmer an Vollzeitkursen der Berufsbildung

LPA - Neue Beitragskriterien für Teilnehmer an Vollzeitkursen der Berufsausbildung hat die Landesregierung am Montag dieser Woche genehmigt. Den entsprechenden Antrag hatten die beiden Bildungslandesrätinnen Sabina Kasslatter Mur und Luisa Gnecchi eingereicht. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Anpassung der Beitragssätze an die Inflationsrate und das Angebot in den Mensen.

Die "Fürsorgemaßnahmen zur Entfaltung der Berufsbildung" betreffen alle Teilnehmer an Vollzeitkursen des Landes zur Berufsaus- und weiterbildung. Die Änderungen an den geltenden Richtlinien, welche die Landesregierung am vergangenen Montag genehmigt hat, wurden zuvor auch von der Berufsbildungskommission des Landes gutgeheißen.

Geändert und damit an die Inflationsrate angepasst wurden alle Beitragssätze für Unterkunft und Verpflegung, die Einkommensgrenzen für die verschiedenen Leistungen des Landes sowie die Beiträge bei der Teilnahme an Kursen außerhalb Südtirols und jene für Schüler aus Nicht-EU-Ländern. So müssen Teilnehmer an Vollzeitkursen des Landes, die während des Kurses in vom Land geführten Heimen untergebracht sind, für Unterkunft und Vollverpflegung künftig 293,30 Euro pro Monat bezahlen. Die Unterkunft alleine kostet 105,90 Euro monatlich. Kursteilnehmer, die eine zusätzliche Kurzausbildung außerhalb Südtirols absolvieren, erhalten vom Land einen Höchstbeitrag von 398,20 Euro monatlich. Die Einkommensgrenze für die Gewährung eines solchen Beitrages wurde auf 17.301,31 Euro jährlich festgelegt.

Eine weitere Neuerung betrifft die Verpflegung der Kursteilnehmer in den Mensen der Landesberufsschulen oder in Mensen bzw. öffentlichen Lokalen, die mit dem Land eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben. "Neben dem vollen Menü besteht für die Kursteilnehmer nun auch die Möglichkeit, einen Tagesteller einzunehmen. Damit soll vermieden werden, dass unnötig große Mengen an Speiseresten übrig bleiben", erklären die Landesrätinnen Kasslatter Mur und Gnecchi. Die Höchstgrenzen für die Gewährung von Beiträgen von Seiten des Landes wurden auf acht Euro für das volle Menü und auf fünf Euro für den Tagesteller festgesetzt. Der Kursteilnehmer muss für das Menü einen Betrag von 2,80 Euro, für den Tagesteller einen Betrag von zwei Euro beisteuern. Den Rest auf acht bzw. fünf Euro übernimmt das Land.

Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Kursteilnehmer, die im Rahmen eines Projektes der Entwicklungszusammenarbeit einen Kurs zur Berufsausbildung besuchen. Für sie übernimmt das Land die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtspesen, auch wenn sie über die vorgesehenen Höchstgrenzen hinausgehen. Je nach Einkommen übernimmt das Land für Menschen mit Behinderung auch einen Teil der im Zusammenhang mit dem Kurs anfallenden Kosten. Eine eigene Regelung gibt es für Schüler aus Nicht-EU-Staaten: Wenn diese über kein Einkommen verfügen oder dieses nicht festgestellt werden kann, erhalten sie vom Land Beiträge für Unterkunft und Verpflegung im Höchstausmaß von 368,25 Euro pro Monat bzw. 12,50 Euro pro Tag.

bch