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Abkommen mit Österreich für Lehrabschlüsse und Meisterbriefe

Ein Gleichhaltungsabkommen soll künftig die gegenseitige Anerkennung neuer Lehrabschlüsse und Meisterbriefe zwischen Südtirol und Österreich gewährleisten.

Ein neues Abkommen soll künftig die Anerkennung der Lehrabschlüsse und Meisterbriefe zwischen Südtirol und Österreich regeln.

Die Landesregierung hat sich darauf geeinigt, ein neues Abkommen mit Österreich anzustreben, das die gegenseitige Anerkennung neuer Lehrabschlüsse und Meisterbriefe sicherstellen soll. "Bereits seit 1999 werden einige Lehrabschlüsse zwischen Österreich und Südtirol automatisch anerkannt", berichtete Bildungslandesrat Philipp Achammer, "inzwischen sind aber neue Lehrberufe hinzugekommen."

Der erste konkrete Schritt wird noch in diesem Jahr die Unterzeichnung einer Übereinkunft (sog. „Memorandum of Understanding“) sein; im Frühjahr 2017 soll schließlich die Unterzeichnung des eigentlichen Gleichhaltungsabkommen folgen – dies teilte Landesrat Achammer nach der heutigen (10. Mai) Sitzung der Landesregierung mit.

In Bezug auf die Lehrberufe wurde mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bereits ein erstes Paket an Lehrberufen festgelegt, die in Österreich und Südtirol überprüft werden sollen. Es handelt sich dabei um jene Lehrberufe, in denen in Südtirol am meisten Lehrlinge ausgebildet werden. Zu diesen Berufen hat das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung fakultative Gutachten der Berufsverbände angefordert – die Rückmeldungen werden bis Ende Mai 2016 erwartet. In der Folge werden mit dem Bundesministerium weitere Arbeitspakete festgelegt.

Bei den Meisterbriefen hat das Bundesministerium die Wirtschaftskammer Österreich mit der Begutachtung der Meisterprüfungsprogramme beauftragt.

In Südtirol wird das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung die Berufe für das Gleichhaltungsabkommen aufgrund von bestehenden Präzedenzfällen bzw. fakultativen Gutachten der zuständigen Meisterprüfungskommission festlegen.

 

me

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Beschlüsse der Landesregierung vom 10.05.2016