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Kompetenzorientierte Bewertung soll Autonomie der Schulen erweitern

Was sind die Vorteile kompetenzorientierter Bewertung? LR Achammer hat den von der Landesregierung vorgelegten Vorschlag bei einer Pressekonferenz vorgestellt.

(v.l.n.r.) Schulamtsleiter Peter Höllrigl, Michaela Dorfmann, Landesrat Philipp Achammer, Professorin Ulrike Stadler-Altmann und Gustav Tschenett. Foto: LPA/Ingo Dejaco

"Die Notwendigkeit der Einführung von kompetenzorientierten Bewertungssystemen neben den Ziffernnoten ergibt sich aus der Praxis heraus", betonte Bildungslandesrat Philipp Achammer bei der heutigen (11. Mai) Pressekonferenz und wies zugleich darauf hin, dass die kompetenzorientierte Bewertung in der staatlichen Bildungsreform nicht vorgesehen ist, sondern ins neue Bildungsgesetz des Landes aufgenommen wurde, um die autonomen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und den Bedürfnissen vieler Schulen entgegenzukommen. 

Der Landesgesetzentwurf sieht vor, dass Schulen ein eigenes kompetenzorientiertes Bewertungskonzept entwickeln können, das bis zum Ende des zweiten Bienniums der Oberstufe angewandt werden kann. Die Landesregierung legt dafür entsprechende Kriterien und Modalitäten fest.

"Lernen ist heute nicht mehr nur das Abfragen von Inhalten, sondern ein handlungsorientierter Prozess", stellte der Landesrat fest, "das herkömmliche Bewertungskorsett ist aber zu eng, um Lernfortschritte zu beschreiben. Es geht also in keinem Falle um die Abschaffung von Bewertung." Er wies auch darauf hin, dass mit diesem alternativen Bewertungskonzept noch mehr auf die Schülerinnen und Schüler eingegangen werden könne.

Wie Schulamtsleiter Peter Höllrigl erklärte, kam der Wunsch zur Einführung der kompetenzorientierten Bewertung vor allem von den Schulen selbst. "Die Schulen haben neue Lernwege erprobt, wie etwa das individuelle Lernen. Der Artikel im Bildungsgesetz, der die Möglichkeit zur Einführung der kompetenzorientierten Bewertung vorsieht, soll den Schulen das Instrument in die Hand geben, in Fragen der Bewertung von den bisherigen rigiden Vorgaben abzuweichen", teilte der Schulamtsleiter mit. 

Professorin Ulrike Stadler-Altmann von der Freien Universität Bozen beleuchtete das Thema aus wissenschaftlicher Sicht. "Kompetenzen umfassen Wissen, Können und Handeln", erklärte sie in ihren Ausführungen, "Kompetenzen werden nicht unterrichtet, sie werden erworben." Daher ändere sich beim kompetenzorientierten Unterricht auch die Aufgabe der Lehrpersonen. Eine zentrale Rolle komme dabei dem Feedback zu, das es den Lernenden ermögliche, ihr Wissen und Können zu prüfen. Besonders wichtig, sei es aber – so Stadler-Altmann – dass dieses Feedback Informationen liefere. Sie wies auch darauf hin, dass Noten von den Schülern häufig auf sich selbst bezogen werden, während sich ein Feedback auf die Aufgabe und nicht auf die Person beziehe. 

Zwei Schuldirektoren, Michaela Dorfmann vom Schulsprengel Meran/Untermais und Gustav Tschenett vom Oberschulzentrum Mals, berichteten schließlich über ihre Erfahrungen in der Praxis. Beide betonten, dass sich durch die Autonomie der Schule und die Rahmenrichtlinien alle Schulen in Südtirol in den letzten Jahren in Richtung kompetenzorientierter Unterricht entwickelt hätten. "In kompetenzorientierten Schulen sind Ziffernnoten wenig aussagekräftig", stellte Direktorin Dorfmann fest, "der neue Passus im Bildungsgesetz gibt den Schulen nun die Möglichkeit aus einem Dilemma herauszukommen." Der Malser Schuldirektor wies darauf hin, dass an seinen Schulen gemeinsam das offene, modulare Lernen weiterentwickelt wurde. "Der Artikel zur kompetenzorientierten Bewertung ist somit eine logische Fortsetzung der Entwicklung, die in den letzten Jahren stattgefunden hat", meinte auch Direktor Tschenett.

Abschließend wies Landesrat Achammer noch einmal darauf hin, dass dieser Artikel im Bildungsgesetz neue Spielräume eröffnet: "Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, die die Schulen nutzen können."

me

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