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Studieren in Österreich: 290 Heimplätze für Südtiroler

Die Landesregierung hat heute (17. Mai) beschlossen, Südtirolern über Vereinbarungen mit österreichischen Studentenheimen 290 Plätze zur Verfügung zu stellen.

Die Bildungsförderung gehört zu den zentralen Aufgaben der Landesregierung. „Um die Hochschulbildung zu fördern und um den angehenden Studierenden auch den Zugang zu deutschsprachigen Hochschulen und Universitäten zu ermöglichen, werden einerseits Stipendien gewährt, Fahrtkosten rückerstattet, Leistungsprämien zuerkannt, aber auch Heimplätze in österreichischen Universitätsstädten reserviert“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung auch für die Universität, Wissenschaft und Forschung zuständig ist.

Laut Erhebung des Landesstatistikinstitutes Astat studierten 2013/2014 5167 Südtirolerinnen und Südtiroler an Österreichs Hochschulen. 63,4 Prozent davon in Innsbruck, 26,2 Prozent in Wien und die übrigen 10,4 Prozent teilten sich auf Graz, Salzburg, Linz und Leoben auf. Auf Basis dieser Erhebung hat die Landesregierung beschlossen, über Vereinbarungen insgesamt  290 Heimplätze zur Verfügung zu stellen, und zwar 80 Plätze in Innsbruck und weitere 210 in anderen österreichischen Universitätsstädten.

Das Land schließt Vereinbarungen mit Trägerorganisationen von Studentenheimen ab. Mit dem heutigen Beschluss genehmigte die Landesregierung die Bekanntmachung, auf deren Grundlage die entsprechenden Vereinbarungen zustande kommen sollen. Die Heime müssen demnach über folgende minimale Standards verfügen: Einzel- oder maximal Doppelzimmer, Küche im Zimmer oder mindestens eine pro Stockwerk und Internetanschluss im Zimmer. Der Betrag zur Reservierung eines Heimplatzes beträgt maximal 550 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr, insgesamt stellt die Landesregierung für die Vertragsdauer von zehn Jahren 1,754 Millionen Euro bereit. Kriterien für die Zuweisung der Heimplätze sind die Wiederaufnahme, die wirtschaftliche Bedürftigkeit und die chronologische Reihenfolge der Anmeldungen.

Ein Angebot können Heimbetreiber einreichen, die langjährige Erfahrung in der Führung von Studentenheimen haben und nicht weiter als sieben Kilometer von der Universität entfernt liegen. In Innsbruck sind als maximale Entfernung drei Kilometer vorgesehen. Die Angebote der Heimbetreiber werden von einer Fachjury bewertet. Zum Tragen kommen dabei der Mietpreis, die Entfernung zum Standort der Universität, die Anzahl der in den vergangenen drei akademischen Jahren untergebrachten Südtiroler, die Gemeinnützigkeit der Einrichtung sowie der angebotene Preis

LPA