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Studienbeihilfe: Bisher insgesamt 4705 Gesuche

LPA - Pflichtschüler, Oberschüler und Kunstschüler, Teilnehmer an Vollzeitkursen der Berufsausbildung bzw. der Land- oder Hauswirtschaftsschulen sowie Universitätstudenten können für das kommende Schuljahr um Studienbeihilfe ansuchen. „Bisher sind 4705 Gesuche eingegangen“, gibt Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur am heutigen Montag, 18. August 2003 bekannt . Je nach Ansuchen gelten verschiedene Einreichetermine. In den kommenden Wochen können noch Ansuchen an das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen gerichtet werden.

Von den Pflichtschülern haben bisher 90 um eine Studienbeihilfe angesucht. Die Pflichtschüler müssen ihr Gesuch um eine Studienbeihilfe bis zum 16. Oktober 2003 beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen abgeben; die Ober- und Kunstschüler bis zum 2. Oktober 2003.
Für die Berufsfachschüler und die Land- und Hauswirtschaftsschüler ist der 30. Oktober 2003 der letzte Einreichtermin. Bisher verzeichnet das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge 736 eingereichte Gesuche. Die Gesuche können bei den betreffenden Schulen oder direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge abgegeben werden.
Insgesamt 3859 Oberschüler haben für das kommende Schuljahr ihr Gesuch um eine Studienbeihilfe eingereicht. Von den Schülern, die außerhalb Südtirols eine Berufsausbildung absolvieren sind 20 Ansuchen eingegangen.
Für Oberschüler und Teilnehmer an Vollzeitkursen der Berufsbildung außerhalb der Provinz Bozen, die es in Südtirol nicht gibt, gilt der 16. Oktober 2003 als letzter Einreichtermin. Das Gesuch ist an das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge zu richten.
Ebenfalls innerhalb 16. Oktober 2003 müssen die Studenten an den Universitäten und Fachhochschulen ihr Gesuch um Studienbeihilfe im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einreichen.
Bildungslandesrätin Kasslatter Mur rät dazu, früh anzusuchen: „Wer früh ansucht, hat den Vorteil, dass die Studienbeihilfe früher ausbezahlt wird, dass mehr Zeit für ausführliche Information und Beratung zur Verfügung steht und dass unvollständige Anträge bis zum Endtermin berichtigt werden können“, so die Landesrätin.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Landhaus VII, Andreas-Hofer-Straße 18, 2. Stock, Zimmer 205, Telefonnummer: 0471 413305/2925/2924; Internetadresse:

www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/index_d.htm

SAN