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Lehrlingsausbildung: LR Achammer bei Arbeitsminister Poletti
LR Philipp Achammer und Senator Hans Berger berieten heute in Rom mit Arbeitsminister Giuliano Poletti über mögliche Erleichterungen in der Lehrlingsausbildung.
Etwa 90 Prozent aller traditionellen Lehrlingsverträge in Italien werden nach wie vor in Südtirol abgeschlossen. Damit gilt das Südtiroler Modell der dualen Ausbildung italienweit als Vorbild. Schwierigkeiten bereiten allerdings zum Teil die staatlichen Rahmenbedingungen. So weisen die Arbeitgeber immer wieder darauf hin, dass die strengen Jugendschutzbestimmungen im italienischen Arbeitsrecht die Spielräume gerade im Bezug auf minderjährige Lehrlinge erheblich einschränken.
Da die Regierung in Rom derzeit einige Korrekturdekrete zur bereits verabschiedeten Arbeitsmarktreform ("Jobs act") ausarbeitet, trafen sich Bildungslandesrat Philipp Achammer und Senator Hans Berger heute Nachmittag (13. Juli) mit Arbeitsminister Giuliano Poletti in Rom, um auf die bestehenden Probleme hinzuweisen. Die zuständige IX. Kommission der Regionen hatte sich bereits vergangene Woche mit den Korrekturdekreten befasst, die Arbeitskommission des Senats diskutiert in diesen Tagen über den vorliegenden Text.
"Das duale Ausbildungsmodell Südtirols wird auf gesamtstaatlicher Ebene immer wieder als Vorbild bezeichnet. Wir haben den Minister heute Nachmittag deshalb darum ersucht, alles zu tun, damit das einzige erfolgreiche und funktionierende duale Ausbildungsmodell Italiens auch gestützt und gefördert wird", so der für das Lehrlingswesen zuständige Landesrat Philipp Achammer, "dazu gehören auch Anpassungen im Bereich des Jugendschutzes. Wir verlangen nichts Unverhältnismäßiges, sondern nur das, was heute etwa in Österreich oder Deutschland bereits Realität und Gesetz ist."
Landesrat Achammer übergab Minister Poletti einen Abänderungsvorschlag, der zwei Aspekte betrifft. Zum einen sehen die derzeit geltenden Bestimmungen vor, dass Jugendliche im Alter von 15 Jahren höchstens sieben Stunden täglich und 35 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dies stellt besonders bei Arbeiten außerhalb der Betriebe – etwa auf Baustellen – eine große Hürde dar, weil die Lehrlinge früher als alle anderen Beschäftigten die Arbeit beenden müssten. Als Folge dieser unterschiedlichen Arbeitszeiten bevorzugen viele Betriebe, Lehrlinge erst dann einzustellen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Der Vorschlag sieht daher vor, dass auch für 15-jährige Lehrlinge die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche angehoben werden kann, so wie dies die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.
Der zweite Punkt betrifft die mit dem „Jobs act“ im Juni 2015 eingeführte Möglichkeit, die Lehre um ein Jahr zu verlängern, wenn der Lehrling am Ende der Ausbildung den angestrebten Abschluss noch nicht erlangt hat. Laut der geltenden Auslegung besteht diese Möglichkeit nämlich nur für Lehrverträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. Gemäß dem von Landesrat Achammer eingebrachten Vorschlag soll diese Bestimmung auch rückwirkend zur Anwendung kommen. Damit würde eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung jener Lehrlinge vermieden, die bereits vorher eine Lehrlingsausbildung begonnen haben.
me