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Vergütung von Reisespesen an Hochschüler - Gesuche bis 1. September einreichen

LPA - Nur noch bis zum Montag kommender Woche, dem 1. September 2003, können Südtiroler Hochschüler beim Land um die pauschale Vergütung der Reisespesen für das akademische Jahr 2002/2003 ansuchen. Ausbezahlt werden die Vergütungen an all jene Studierenden, welche die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe erfüllen.

Anrecht auf die Vergütung haben Studierende, die sich aus Studiengründen mindestens 150 Tage am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung aufhalten und im Laufe des Studienjahres mindestens fünfmal zwischen Wohnsitz und Studienort hin- und zurückfahren. Die Vergütung erfolgt - für die Strecke zwischen Wohnsitz und Studienort - für zwei Hin- und Rückfahrten zu 100 Prozent, für drei weitere Hin- und Rückfahrten zu 50 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung der Vergütung werden die zu Jahresbeginn gültigen Tarife für eine Bahnfahrt 2. Klasse herangezogen. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, der bei der Bearbeitung der Gesuche anfällt, werden nur Studierende berücksichtigt, die Anrecht auf eine Vergütung von mindestens 103 Euro haben. Das bereinigte Familieneinkommen für das Jahr 2001 darf die Höchstgrenze von 22.810 Euro nicht überschreiten, der Studienerfolg wird für die pauschale Vergütung der Reisespesen nicht berücksichtigt.

Die Gesuche für die pauschale Vergütung der Reisespesen sind beim Landesamt für Hochschulfürsorge erhältlich und können zudem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung abgerufen werden. Sollte der Antragsteller für das laufende Studienjahr nicht um eine Studienbeihilfe des Landes angesucht haben, so muss eine Kopie der Steuererklärung des Studierenden, seiner Eltern und eventuell des Ehepartners beigelegt werden.

Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen des Bereichs Hochschulfürsorge im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge an den Schaltern im 2.Stock des Landhauses VII, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen. Auskünfte können auch unter der Rufnummer 0471 413303 oder der E-Mail-Adresse margherita.burger@provinz.bz.it eingeholt werden.

bch