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Ladinische Kultur: Richtlinien zur Kulturförderung genehmigt

Die neuen Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich hat die Landesregierung am 18. Oktober genehmigt

Ladinische Kultur: Neue Richtlinien für Förderungen im kulturellen und künstlerischen Bereich (im Bild die Musikkapelle St. Ulrich)

Auf Antrag von Ladinerlandesrat Florian Mussner hat die Landesregierung nun neue Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich genehmigt. „Mit den neuen Förderrichtlinien haben wir die Abwicklung der Beitragsvergabe vereinfacht und an die europäischen Rahmenrichtlinien angepasst“, sagt Mussner.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist laut Mussner die Erhöhung des Vorschusses auf einen  Beitrag auf 90 Prozent des genehmigten Betrages (bis jetzt wurden maximal 80 Prozent vorausbezahlt), um den Vereinen und kulturellen Organisationen mehr finanziellen Spielraum zu geben. Auch die Beihilfe für die kulturelle Jahrestätigkeit, die im öffentlichen Beitragswesen als Kulturförderung ohne großen bürokratischen Aufwand gekennzeichnet ist, würde auf bis auf 4000 Euro erhöht.

Wegen der neuen Regelungen für den Haushalt müssen die Beiträge für die kulturelle Jahrestätigkeit innerhalb 31. Dezember des darauffolgenden Jahres der stattgefundenen Tätigkeit verbucht und abgerechnet werden. Was Investitionen und Projekte anbelangt, muss in Zukunft ein detaillierter Zeitplan erarbeitet werden.

Unter den Neuigkeiten gibt es laut Landesrat Mussner auch die Möglichkeit, um mehrjährige Förderungen anzufragen, dies um die Planungssicherheit für wichtige kulturelle Tätigkeiten und Veranstaltungen zu gewährleisten. Voraussetzung ist, dass die Organisation eine mehrjährige durchgehende Tätigkeit nachweisen kann, dass ein Konzept mit finanziellen Verpflichtungen erarbeitet wurde, und dass die Organisation über eine Betriebsstruktur im Landesgebiet verfügt.

Weiters neu geregelt wurden die Bereiche der Antragsstellung, der beizulegenden Unterlagen, des Kulturbeirates, der Kriterien für die Bewertung der Anträge, der zulässigen Ausgaben für kulturellen Tätigkeiten und für Investitionen, der Verwendung von Förderungen, der Abrechnungen, der Rechnungslegung und Kontrollen.

Die neuen Kriterien werden auf die Anträge in Bezug auf das Jahr 2017 und die darauf folgenden Jahre angewandt. Weitere Informationen erteilt die Landesabteilung Ladinische Kultur (Tel. 0471 417021; barbara.perathoner@provinz.bz.it; alexander.piccolruaz@provinz.bz.it)

SAN

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