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Zuschüsse zum Erlernen von Sprachen

Die Landesregierung beschließt zwei Wettbewerbe, die Kurse zum heimatfernen Erlernen der Zweitsprache oder einer Fremdsprache bezuschussen.

Ein Englischseminar in London zu besuchen soll mit der heute beschlossenen Förderung auch für Bürger mit tieferen Einkommen zugänglich sein. Foto: LPA/SA

Insgesamt 930.000 Euro stehen laut heutigem Beschluss der Landesregierung im aktuellen Schuljahr bereit, um Bürgern mit einem maximalen Einkommen von 30.000 Euro auch Sprachkurse außerhalb Südtirols zu ermöglichen. Infrage kommen Kurse der drei Landessprachen ebenso wie Fremdsprachen.

"Sprachkurse im Umfeld derselben Sprache zu erlernen, indem man den ganzen Tag dieser Sprache ausgesetzt ist, ist in der Regel wirksamer", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Hintergründe der Maßnahme. Damit sich alle Bevölkerungsschichten einen solchen Kurs auch leisten können fördert das Land Südtirol solche Sprachkurse. "Diese Förderung ist übrigens nicht neu, es hat sie auch schon in den vergangenen Jahren gegeben. Wir sind aber der Meinung, dass sie wichtig ist, um die die Sprachkompetenzen aller in der Zweitprache oder in einer Fremdsparche zu verbessern", sagt der Landeshauptmann.

Zur Förderung zugelassen sind Kurse, deren Beginn zwischen 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 vorgesehen ist, in besonderen Fällen darf der Kurs schon ab 1. August begonnen haben.  Die Kurse müssen im Falle der Zweitsprache mindestens zwei Wochen dauern, im Falle von Fremdsprachen mindestens drei Wochen. Nur Fremdsprachenkurse im jeweiligen Land, Deutschkurse im deutschsprachigen Ausland sowie Italienischkurse im übrigen Italien sind zugelassen, im Falle von Ladinischkursen fällt diese Auflage weg. Die vorgesehene Stundenzahl darf die 20 Wochenstunden nicht unterschreiten, außer der Teilnehmer absolviert zusätzlich ein Praktikum. Die Teilnehmer dürfen das 60ste Lebensjahr nicht vollendet haben, im Falle der Fremdsprachen ist es das 50ste Lebensjahr. Zugelassen sind EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die in Südtirol ansässig sind. Jeder kann im Laufe seines Lebens für maximal zwei solcher Kurse je Sprache Zuschüsse erhalten – insgesamt aber nicht für mehr als vier Kurse. Die Tagessätze sind je nach Jahreseinkommen gestaffelt und betragen maximal 65 Euro pro Tag.

Die Ansuchen sind zwischen ab 1. Januar und 29. September 2017 beim Amt für Hochschulförderung, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen einzureichen. Schon am 31. Januar sowie am 30. Juni werden die bis dahin eingereichten Ansuchen bewertet, so dass die Ansuchenden besser planen können und darüber hinaus die Zuschüsse auch früher kassieren können.

Die Mittel, die die Landesregierung dafür zweckgebunden hat, betragen 410.000 Euro zugunsten der Zweitsprache und 520.000 Euro zugunsten der Fremdsprachen. Sollten diese Beträge nicht ausreichen, werden zu einem späteren Zeitpunkt die Mittel aufgestockt.

 

mgp

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