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Mitbestimmungsgremien der Schulen – Gesetz wird überarbeitet
Südtirol soll ein neues Gesetz über die Mitbestimmungsgremien der Schulen erhalten. Den dafür geplanten Bildungsdialog stellt LR Achammer am 16. November vor.
Das geltende Landesgesetz über die Mitbestimmungsgremien der Schulen stammt aus dem Jahre 1995 und regelt die Arbeit und Zuständigkeiten der Mitbestimmungsgremien auf Schulebene (Klassenrat, Lehrerkollegium, Komitee zur Dienstbewertung der Lehrer, Schulrat, Elternrat und Schülerrat), aber auch der Landesbeiräte der Schüler und der Eltern.
Aufgrund der Entwicklungen des Bildungssystems im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte sollen nun Anpassungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dafür sorgen, die Partizipationsmöglichkeiten in den Kindergärten und Schulen im Interesse von Kindern und Jugendlichen neu zu gestalten. Schon im Vorfeld erhalten alle am Bildungswesen Beteiligten und Interessierten die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen einzubringen, die dann in einen ersten Textvorschlag einfließen werden, welcher mit den Interessensgruppen, Berufsverbänden, Gewerkschaften und Beiräten besprochen wird.
Den vorgesehenen Dialogprozess erläutert Bildungslandesrat Philipp Achammer im Rahmen einer Pressekonferenz
am Mittwoch, 16. November,
um 9 Uhr
im Pressesaal des Landes,
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen.
me