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Masterstudium für den Primarbereich: Kriterien für Auswahlverfahren

Die Landesregierung hat Modalitäten und Inhalte des Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang „Bildungswissenschaften im Primarbereich“ festgelegt.

Vor der Zulassung zum Masterlehrgang "Bildungswissenschaften für den Primäbereich" werden angehende Lehrer einer Prüfung unterzogen. Foto: LPA/APertl

Das Staatsgesetz zur Bildungsreform (Nr. 107 vom 13. Juli 2015), sog. “La buona scuola“, sieht vor, dass Südtirol im Einvernehmen mit der Universität die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung des Lehrpersonals der Schulen aller Stufen und Gattungen sowie die Modalitäten und Inhalte der entsprechenden Zulassungsprüfungen unter Einhaltung der staatlichen Mindestvoraussetzungen selbst regeln kann. Unter anderem besteht hierfür die Möglichkeit, vom staatlichen Zeitplan abzuweichen, die Prüfungen auch in deutscher oder ladinischer Sprache abzuwickeln sowie auf die im Land erarbeiteten und gültigen Unterrichtsprogramme Bezug zu nehmen.

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (29. November) die Kriterien für die Zulassung zum Masterstudiengang „Bildungswissenschaften für den Primarbereich“ (LM 85 bis) für das akademische Jahr 2017/2018 genehmigt, die von der Landesveraltung gemeinsam mit der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen festgelegt wurden. "Es ging darum, nach welchen Kriterien angehende Lehrer zum Masterlehrgang zugelassen werden", sagte Landeshauptmann bei der heutigen (29. November) Pressekonferenz.

Die Regelung des Landes unterscheidet sich in einigen Punkten von den Bestimmungen auf dem restlichen Staatsgebiet. So sind beispielsweise zwei getrennte Sessionen für das Auswahlverfahren vorgesehen. Das Auswahlverfahren gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Außerdem erhalten die Bewerber Punkte für die Sprachkompetenzen. Das Auswahlverfahren wird zudem an die Rahmenrichtlinien des Landes für den Kindergarten und die Grundschule angepasst.

Durch das Auswahlverfahren soll festgestellt werden, ob die Bewerber über ausreichende Grundkenntnisse in den grundlegenden Unterrichtsfächern verfügen, die entsprechende Kommunikations- und Sozialkompetenz sowie Argumentationsfähigkeit besitzen. Weiters beziehen sich die Fragestellungen auf die Sprachkompetenz und das logische Denkvermögen, Allgemeinbildung, literarische, sozialhistorische und geographische sowie mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung. Es soll aber etwa auch festgestellt werden, welche Erwartungen die Bewerber an die Rolle von Pädagogen im Kindergarten oder in der Grundschule stellen.

 

 

 

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