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Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildung: Letzter Termin am 30. September

LPA - Nur noch wenige Tage können Universitätsabgänger, die im Zeitraum von Oktober 2002 bis September 2003 postuniversitäre Ausbildungskurse, Spezialisierungskurse oder Praktika absolvieren oder absolviert haben, beim Land um eine Studienbeihilfe ansuchen. Letzter Einreichertermin ist der kommende Dienstag, der 30. September 2003. Die Ansuchen sind beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einzureichen.

Anrecht auf Studienbeihilfe haben all jene, welche Diplom- oder Laureatsstudium abgeschlossen haben und im Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis zum 30. September 2003 einen postuniversitären Ausbildungs- oder Spezialisierungskurs, ein Ausbildungs- oder Berufspraktikum mit einer Dauer von mindestens drei Monaten beginnen. Die Kurse und Praktika können auch außerhalb der Landesgrenzen absolviert werden.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit werden das im Vorjahr erzielte Einkommen und das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen des Studierenden und seines Ehepartners herangezogen. Das bereinigte Einkommen des Gesuchsstellers darf nicht höher als 22.810 Euro sein. Angaben über Einkommen und Vermögen müssen belegt werden.

Die Studienbeihilfen werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, wobei das bereinigte Einkommen und die Dauer des Kurses oder des Praktikums berücksichtigt werden. Die Studienbeihilfen können den Betrag von 6.789 Euro nicht überschreiten. Sämtliche Auskünfte bezüglich der Studienbeihilfen können direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Bereich Hochschulförderung, Landhaus VII, 2. Stock, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen, sowie unter der Rufnummer 0471 412937 und der E-Mail-Adresse Anna.Hofer@provinz.bz.it eingeholt werden.

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