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Landesregierung gewährt 4,8 Millionen € für kulturelle Körperschaften

Zuweisungen in Höhe von insgesamt 4.815.000 € hat die Landesregierung für Vereinigte Bühnen Bozen, Stiftung Museion und Stiftung Stadttheater genehmigt.

Das Landeskulturgesetz aus dem Jahr 2015 sieht vor, dass sich das Land zur Förderung des Theaters, der Musik und der Kunst an kulturellen Körperschaften von Landesinteresse beteiligen kann. Dafür gewährt die Landesverwaltung finanzielle Vergünstigungen in Form von Zuweisungen, welche nach Vorlage einer genehmigten Jahresabschlussrechnung samt Tätigkeitsbericht ausbezahlt werden.

In ihrer heutigen Sitzung (31. Januar) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Kulturlandesrat Philipp Achammer die Zuweisungen für die Vereinigten Bühnen Bozen, die Stiftung Museion sowie Stiftung Stadttheater und Konzerthaus gutgeheißen.

"Das Land gewährleistet dank der finanziellen Unterstützung das Recht auf kulturelle Betätigung und Teilhabe aller im Land lebenden Personen", erklärt in diesem Zusammenhang Landesrat Achammer, "Kunst und Kultur sind Ausdruck individueller und gesellschaftlicher Bedürfnisse. Die Zuwendungen vonseiten des Landes tragen dazu bei, dass sich das Kulturangebot in Freiheit und Vielfalt entfalten kann; es handelt sich somit um öffentliche Investitionen in die gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung."

Aufgrund der eingereichten Unterlagen hat die Landesregierung nun den Vereinigten Bühnen Bozen eine Zuwendung in Höhe von 1.800.000 Euro, der Stiftung Museion eine Zuwendung in Höhe von 2.215.000 Euro und der Stiftung Stadttheater und Konzerthaus eine Zuwendung in Höhe von 800.000 Euro zuerkannt. Insgesamt belaufen sich damit die Zuweisungen zugunsten aller drei Körperschaften auf 4.815.000 Euro.

me