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Studienbeihilfen für Schüler an Oberschulen sowie Vollzeitkursen der Berufsausbildung außerhalb Südtirols

LPA - All jene, die im Schuljahr 2003/2004 außerhalb Südtirols Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsausbildung besuchen, die in Südtirol nicht angeboten werden, können beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge um eine Studienbeihilfe ansuchen. Die Mindestdauer der Kurse beträgt sechs Monate. Der letzte Termin für die Einreichung der Gesuche ist Donnerstag, der 16. Oktober 2003.

Die entsprechenden Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, in den Gemeindeämtern von Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders sowie in allen Berufsberatungsstellen des Landes auf. Die Gesuche können in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen oder direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen eingereicht werden.

Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich in Bezug auf die Gesuche einige Änderungen. So ist dem Antrag für das Schuljahr 2003/2004 eine Kopie der Steuererklärung 2002 für das Jahr 2001 beizulegen. Falls Vordrucke als lose Blätter - zum Beispiel Formulare aus dem Internet - eingereicht werden, muss der Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben. Werden Unterlagen oder Erklärungen mittels Fax übermittelt, so ist diesen Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen. Das Höchstausmaß einer Studienbeihilfe beträgt 3.600 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1.597 Euro für Bewerber, die während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen müssen. Die Bewerber müssen an mindestens vier Tagen in der Woche in der Schule sein, die Kurse der Berufsbildung müssen mindestens 19 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, bis zu welcher eine Studienbeihilfe gewährt werden kann, beträgt 23.500 Euro.

Neuerungen gibt es auch in Bezug auf die Freibeträge für Arbeitslose, die auf dem Familienstandsbogen der Eltern des Bewerbers aufscheinen. Wohnungen und Garagen, die von den Eltern an Verwandte des Bewerbers innerhalb des zweiten Grades ohne Mietvertrag als Erstwohnung zur Verfügung gestellt werden, müssen im Gesuch als vermietet eingetragen werden. Geringfügige Neuerungen gibt es schließlich auch bei der Berechnung des Einkommens.

Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in den Gesuchen werden vom Land mittels Stichproben Kontrollen durchgeführt. Weitere Informationen können direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen oder unter den Rufnummern 0471 412927, 413316 und 413346 eingeholt werden. Die Gesuchsvordrucke stehen auch im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse
www.provinz.bz.it/Schulfuersorge-berufsberatung/4001/Schulfuersorge/Vollzeitkurse zum Download bereit.

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