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Studienförderung 2017/18: Wettbewerbsausschreibung genehmigt

Das Land stellt 11,5 Millionen für Studienbeihilfen zugunsten von Studierenden an Universitäten oder Fachhochschulen zur Verfügung.

Die Landesregierung hat am 13. Juni die Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen an Studierende für das akademische Jahr 2017/18 genehmigt. Insgesamt steht ein Betrag von 8.897.200 Euro für Studierende, die eine Universität oder Fachhochschule außerhalb Südtirols besuchen und ein Betrag von 2.615.800 Euro für Studierende in Südtirol zur Verfügung – das sind insgesamt 11.513.000 Euro.

„Durch die Gewährung von Studienbeihilfen sorgt die Landesverwaltung für Chancengleichheit im Bildungsbereich. Dies stellt einen Beitrag für soziale Gerechtigkeit dar“, stellt Bildungslandesrat Philipp Achammer fest.

Die Anträge um Gewährung einer Studienbeihilfe können bis Dienstag, 31. Oktober, ausschließlich online über den von der Landesverwaltung angebotenen E-Government-Service https://forms.egov.bz.it/studienfoerdung eingereicht werden. Anträge, die bis Freitag, 15. September eintreffen, werden zuerst bearbeitet.

Mehr Informationen erteilt das Landesamt für Hochschulförderung (Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, E-Mail: hochschulfoerderung@provinz.bz.it). Die aktuellen Wettbewerbsausschreibungen sowie weitere Informationen werden auf der Homepage der Abteilung Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungen-studierende.asp) und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.

me