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Studienbeihilfen für Schüler: Einkommensgrenze angehoben
Die Landesregierung hat die Wettbewerbsausschreibungen genehmigt und dabei auch die zulässigen Einkommensgrenzen von 25.000 auf 28.000 Euro angehoben.
Auch im Schuljahr 2018/2019 wird das Land wieder Studienbeihilfen an Pflicht- sowie Ober- und Berufsschüler vergeben. "Stipendien garantieren Chancengerechtigkeit im Bildungssystem", erklärte dazu Bildungslandesrat Philipp Achammer, auf dessen Vorschlag die Landesregierung heute (26. Juni) die Wettbewerbsausschreibungen zur Gewährung von Studienbeihilfen an Ober-, Kunst und Berufsschüler sowie für Pflichtschüler genehmigt hat.
Mehr als fünf Millionen Euro hat die Landesregierung dafür zweckgebunden. Ebenso wurden die Einkommensgrenzen angehoben, die zur Inanspruchnahme der Bildungsförderung berechtigen, von bisher 25.000 Euro im Jahr auf 28.000 Euro angehoben. "Wir möchten mit dieser Anhebung mehr Schülern die Möglichkeit geben, in den Genuss eines Landesstipendiums zu kommen", sagte Landesrat Achammer.
Die Höhe der Studienbeihilfe wird unter Berücksichtigung des bereinigten Familieneinkommens an Schüler vergeben, die aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen. Die Höhe der Stipendien liegt zwischen 1.200 und 2.800 Euro. Schüler, die zuhause wohnen und zum Schulort pendeln, erhalten hingegen eine einheitliche Beihilfe von 300 Euro.
Gesuchsvordrucke liegen an den jeweiligen Schulen sowie im Amt für Schulfürsorge auf. Ab Mitte Juli sind Vordrucke auch unter http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003043 abrufbar. Ansuchen können ab sofort und bis zum 27. September eingereicht werden.
jw