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Studienbeihilfen: Online-Ansuchen ab 20. August

Ab Montag, 20. August, können Studierende ausschließlich online um Studienbeihilfen und Rückerstattung der Studiengebühren ansuchen.

Um Jugendlichen den Zugang zum Hochschulstudium zu erleichtern, vergibt das Land Südtirol Studienbeihilfen und erstattet Studiengebühren zurück. Studierende können ab dem 20. August 2018 und bis einschließlich 31. Okotber 2018 online um eine Studienbeihilfe und um Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2018/2019 ansuchen. Die Anträge für Studienbeihilfen für das In- und Ausland sind über den E-Government-Service unter forms.civis.bz.it/studienfoerderung verfügbar.

Zugang über SPID

Studierende, welche die italienische Staatsbürgerschaft oder ein gültiges italienisches Ausweisdokument besitzen, haben Zugang zum Online-Ansuchen entweder über die einheitliche digitale Identität SPID (Servizio pubblico d'identità digitale) oder über die aktivierte Bürger- oder Gesundheitskarte. Informationen zu den beiden Zugriffsmöglichkeiten oder Hilfestellung bei technischen Problemen können unter der grünen Nummer 800 816 836 bzw. vom Ausland +39 081 19737205 angefordert werden. Außerdem kann man sich im Internet unter www.spid.gov.it und my.civis.bz.it/public/de informieren.

Zertifizierter Account notwendig

Alle Studierenden, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht die italienische Staatsbürgerschaft haben und über kein gültiges Ausweisdokument des italienischen Staates verfügen, können ausschließlich mit zertifiziertem Account auf das E-Government-System zugreifen. Nur diese Studierenden sind berechtigt, sich im Amt für Hochschulförderung einen zertifizierten Account erstellen zu lassen, wobei sie die offizielle Steuernummer der Einnahmenagentur und einen Personalausweis oder Pass vorlegen müssen. Bisher bestehende zertifizierte E-Gov-Accounts müssen im Amt neu aktiviert werden; die Studierenden müssen dabei persönlich im Amt vorstellig werden.

Einkommensgrenzen angehoben

Angehoben hat die Landesregierung vor kurzem das bereinigte Einkommen, das zur Inanspruchnahme der Studienförderung berechtigt, und zwar wurde der Betrag für die Studierenden und die Bezugspersonen im Jahre 2017 von 32.000 auf 35.000 Euro erhöht.

Wettbewerbsergebnisse werden erstmals veröffentlicht

Die Wettbewerbsausschreibung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Hochschulförderung veröffentlicht. AUf dieser Seite werden heuer erstmals die Ergebnisse über Zuweisung oder Ablehnung einer Studienbeihilfe veröffentlicht.

LPA