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Foto- und Urheberrecht: Team Lichtbild veröffentlicht Handreichung

Was darf ich fotografieren, was darf ich veröffentlichen, wie steht es um die Bildrechte? Antworten gibt nun eine Online-Publikation.

Das Titelblatt der Online-Publikation

Im Rahmen des Interreg-Projektes "Lichtbild. Kulturschatz Historische Photographie" fand im vergangenen Jahr an der Eurac in Bozen ein von 300 Interessierten besuchter Workshop zum Thema "Fotorecht und Creative Commons" statt.

Fachleute vertieften dabei vor dem Hintergrund der italienischen, österreichischen und europäischen Rechtsprechung verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem Recht am Bild mit besonderem Blick auf Copyright, Urheberrecht, Allgemeingut und Creative Commons CC (bzw. schöpferisches Gemeingut). 

Die Inhalte der Veranstaltung zum Fotorecht sind nun in eine 48 Seiten starke Publikation eingeflossen, die in Deutsch und Italienisch online verfügbar ist. Zu finden ist sie als Handreichung Nr. 2 auf der Seite des Interreg-Projektes "Lichtbild". Sie kann unter folgendem Link direkt heruntergeladen werden: https://www.lichtbild-argentovivo.eu/images/dateien-hp/Handreichung_2_PDF-A.pdf.

Partner des Interreg-Projekts "Lichtbild. Kulturschatz Historische Photographie" und herausgeber der Handreichung sind das Tiroler Archiv für photographische Dokumentation und Kunst (TAP) in Lienz, die Stadtgemeinde Bruneck, das Landesamt für Film und Medien und die Landesabteilung Museen.

 

jw

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