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Leistungsstipendien: Ab Mitte April kann angesucht werden

Für das akademische Jahr 2018/19 schreibt das Land wieder Leistungsstipendien zu je 1160 Euro aus. Angesucht wird mit SPID oder aktivierter Bürgerkarte.

Das Land anerkennt besonderen Studienerfolg: Auch in diesem Jahr werden wieder Leistungsstipendien vergeben - Foto: pixabay.com

Auch im laufenden Studienjahr 2018/19 können Studierende mit hervorragender Studienerfolg um Leistungsstipendien des Landes Südtirol ansuchen. Die Landesregierung hat heute (12. Februar) auf Antrag von Bildungslandesrat Philipp Achammer die Ausschreibung des entsprechenden Wettbewerbs beschlossen. "Neben der ordentlichen Stipendien, die das Land unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen vergibt, ist dies ein Weg, um besondere Leistung anzuerkennen und zu fördern“, erklärt der Landesrat. Die zu vergebenen Leistungsstipendien belaufen sich auf jeweils 1160 Euro. Sie werden unabhängig vom Einkommen ausschließlich unter Berücksichtigung des Studienerfolgs des Jahr 2017/18 zuerkannt. 

Die Ansuchen können ab Mitte April bis zum 16. Mai online gestellt werden. Wie bereits im Vorjahr können Studierende mit italienischer Staatsbürgerschaft oder italienischem Wohnsitz die Gesuche mit Hilfe der digitale Identität stellen. Diese digitale Identität, der sogenannte SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), beziehungsweise den SPID-Account erhalten Bürger und Bürgerinnen von den "Identity Providern" (Informationen: www.spid.gov.it/richiedi-spid). Außerdem haben sie die Möglichkeit den Antrag mittels aktivierter Bürger- beziehungsweise Ge­sundheits­karte mit Nutzung eines Lesegeräts zu stellen (Informationen: 800 816 836, vom Ausland unter +39 081 19737205, im Internet http://www.buergernetz.bz.it/buergerkarte/default.asp).

Studierende hingegen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht in Italien ansässig sind und keine Bürger- beziehungsweise Gesundheitskarte besitzen, können über einen zertifizierten eGov-Account ihren Antrag stellen. Diesen Account erstellt das Amt für Hochschulförderung nach Vorlage einer Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer durch die Agentur für Einnahmen. Bereits zertifizierte eGov-Accounts können weiterhin benutzt werden.

Das Landesamt für Hochschulförderung weist darauf hin, dass Ansuchen, die nicht über den vorgegebenen Weg eingehen, nicht zum Wettbewerbsverfahren zugelassen werden.

jw

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