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Berufliche Weiterbildung: Neue Förderrichtlinien ab 2020

Die Landesregierung hat die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden neu geregelt.

Das Land fördert berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder von Arbeitssuchenden nach neuen Spielregeln. (Foto: LPA)

Seit über 40 Jahren unterstützt das Land Südtirol die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmenden und Arbeitsuchenden auf der Grundlage eines entsprechenden Landesgesetzes. Diese Fördermaßnahme bezeichnet der zuständige Landesrat Philipp Achammer als "ein wichtiges Instrument, nicht nur um die Qualifikation der einzelnen Beschäftigten an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen, sondern auch um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Südtirols zu erhalten". Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung heute (11. Dezember) neue Förderrichtlinien genehmigt. "Es war zum einen notwendig, die Richtlinien an die veränderten Bildungsbedürfnisse anzupassen, den neuen Anforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung zu tragen sowie die Verfahrensvereinfachungen der digitalen Verwaltung einzuführen", erklärt der Landesrat.

Im Sinne der neuen Förderrichtlinien können Arbeitnehmende oder Arbeitssuchende, die in Südtirol ansässig und in Südtirol mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, beim Land um Zuschüsse für berufliche Weiterbildung ansuchen. Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu 500 Stunden im In- und Ausland, die entweder die beruflichen Kompetenzen des Antragstellenden stärken oder auf neue berufliche Tätigkeit vorbereiten. Sprachkurse, Kurse im Bereich Gesundheit, Führerscheinkurse oder reguläre Schul- und Hochschulausbildungen sind ausgenommen. Der Zuschuss kann maximal 2000 Euro im Jahr betragen. Für Personen, die seit mindestens zwölf Monaten ohne Unterbrechung arbeitslos sind, sind bis zu 3000 Euro vorgesehen. Der öffentliche Beitrag darf höchstens 80 Prozent der anerkannten Teilnahmegebühr ausmachen. Um den Beitrag muss vor Beginn der Weiterbildung in der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung angesucht werden. Neu vorgesehen ist die digitale Antragstellung mittels institutioneller elektronischer Post, über die zertifizierte elektronische Post (PEC) sowie anhand der digitalen Identität SPID.

Die neuen Förderrichtlinien gelten ab Jänner 2020.

LPA/jw

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