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Schul- und Kindergartenstart (1/2): Recht auf Bildung gewährleisten

Soviel Sicherheit wie nötig und so viel Normalität wie möglich: So sollen Kindergarten und Schule am 7. September wieder starten. Die Rahmenbedingungen wurden heute vorgestellt.

Am 7. September soll die Schule starten, und zwar in Sicherheit: Wenn Kinder und Jugendliche keinen stabilen Abstand von einem Meter einhalten können, müssen sie Mund-Nasenschutz tragen (Foto: Pexels)

Seit Wochen laufen die Planungen zum Neustart von Kindergärten und Schulen auf Hochtouren. Die Rückkehr Tausender Schülerinnen und Schüler in die Klassenräume ist logistisch und organisatorisch ein Mammut-Projekt. Dabei gilt es, einheitliche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unter einen Hut zu bringen und dabei das Infektionsgeschehen zu berücksichtigen. Unter welchen Voraussetzungen die Schule beginnt, erläuterten heute (18. August) der deutsche Bildungslandesrat sowie Bildungsdirektor Gustav Tschenett und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner.

Recht auf Bildung gewährleisten – Kompetenzen, nicht nur Stoff vermitteln

Einen zweiten Lockdown für die Bildung dürfe es nicht geben, das Recht auf Bildung werde gewährleistet, unterstrich der deutsche Bildungslandesrat. Schule und Kindergarten starten am 7. September. Grund- und Mittelschule sollen dabei so viel Präsenzunterricht wie möglich bekommen, die Oberschulen und Berufsschulen eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht und die Kindergärten wenig Änderungen. In allen Bildungsstufen soll es so viel Normalität wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig geben. Laut Bildungslandesrat wird möglichst viel Bildungszeit angeboten und es wird keine unverhältnismäßigen Opfer geben. "Schule wird sich auf das Wesentliche konzentrieren müssen, und zwar auf das Vermitteln von Kompetenzen und nicht nur des Lernstoffs. Das wird bei einem angepassten Stundenplan gelingen", betonte der Bildungslandesrat.

Schutzmaßnahmen: Stabile Abstände an den Schulen und Verantwortung der Eltern

Im Kindergarten wird es laut Bildungsdirektor Tschenett keine vorgegeben einzuhaltenden Abstände zwischen den Kindern geben und auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorerst nicht vorgesehen. "Die Kinder sollen im Kindergarten möglichst so betreut werden wie in der Vergangenheit", sagte Tschenett.

Der Bildungsdirektor verwies auf die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln für die Schulen. Vorgesehen sind gestaffelte Ein- und Austritte, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, in den Gängen und immer, wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter nicht garantiert werden kann. In den Klassen wird es einen stabilen Sicherheitsabstand von einem Meter geben, sodass der Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts abgenommen werden kann. "Um diese Richtlinie gewährleisten zu können, müssen landesweit 400 Klassen mehr gebildet werden", berichtete Tschenett. Für alle Personen in der Schule gilt: Bei einer Körpertemperatur von über 37,5 Grad zu Hause zu bleiben und sich an den Arzt zu wenden. Der Bildungslandesrat, der der Bildungsdirektor und die Landesschuldirektorin appellierten geschlossen an die Eigenverantwortung der Eltern, wenn es darum gehe, ob Kinder mit Schnupfen zur Schule geschickt werden.

Viel Präsenzunterricht für die Grund- und Mittelschule – Bildungsangebot am Nachmittag

Mit der Planung des Schuljahres habe man nicht nur den Rahmen für Kinder, Jugendliche und Lehrer festgelegt, sondern auch für die Eltern bzw. Familien, einer Verantwortung, der man sich sehr wohl bewusst sei, sagte Landesschuldirektorin Falkensteiner. Für die Grund- und Mittelschulen gibt es demnach täglichen Präsenzunterricht von 7.30 bis 13.00 Uhr. "Es gibt dabei Unterricht in allen Fächern", unterstrich Falkensteiner. Besonders gestärkt werden soll das selbstorganisierte Lernen der Schüler. Angepasst an die Klassenstufe und an den Grad der Selbständigkeit soll Schülern beigebracht werden, wie sie ihr Lernen selbständig organisieren können. Gerade auch mit Blick auf mögliche zweitweise quarantänebedingte Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern.

Neben dem Unterricht am Vormittag bieten Grund- und Mittelschulen an einen oder zwei Nachmittagen laut Falkensteiner  allgemeine Bildungsangebote an. Das Nachmittagsangebot soll in erster Linie eine Unterstützung für jene Familien sein, für die eine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf schwierig ist. Hierfür sei, so Falkensteiner, eine ganzjährige Einschreibung nötig, damit an den von den jeweiligen Schulen festgelegten Nachmittagen stabile Gruppen gebildet werden können, um eventuelle  Infektionsketten besser nachzuverfolgen. 

Oberstufe: Unterricht in der Schule und daheim

An den Oberschulen und Berufsschulen wird es eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht geben. Ausgehend von ihren Möglichkeiten legt jede Schule selbst den Anteil an Präsenz- und an Fernunterricht für die einzelnen Klassenstufen fest. Gerade in den ersten Klassen ist ein Präsenzunterricht notwendig, während höhere Klassenstufen gegebenenfalls mehr Fernunterricht haben.

Damit Kinder und Jugendliche die Lernrückstände aus dem vergangenen Schuljahr aufholen können, bieten die Schulen auch heuer Aufholmaßnahmen, die ab dem 7. September beginnen und sich über die Monate des Schuljahres ziehen. Dabei geht es vor allem um das Nachholen von Fertigkeiten und Fähigkeiten, die man braucht, um fachlich gut an nächste Schritte anknüpfen zu können. Es geht nicht darum, jeden Inhalt ins Detail nachzuholen. Bis wann und in welcher Form die Lernrückstände aufgeholt werden müssen, das legt die jeweilige Schule fest.

Genauere Informationen zum Schulstart bekommen die Eltern aller Schülerinnen und Schüler in diesen Tagen direkt von den Schulen zugeschickt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es auch im Vademecum, das der Pressemitteilung beiliegt.

Genauere Infos zum Kindergartenbeginn liefert die nachfolgende LPA-Pressemitteilung (2/2).

LPA/san

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