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Region unterstützt Kunstschaffende bei Rentenvorsorge

500 Euro jährlich für die rentenmäßige Absicherung erhalten Kunstschaffende von der Region. Die vier Kulturlandesräte Südtirols und des Trentino zeigen sich erfreut über die neue Gesetzesgrundlage.

Die Region Trentino-Südtirol wird Kunstschaffende künftig bei ihrer Rentenabsicherung finanziell unterstützen. (Foto: Unsplash)

Mit jährlich 500 Euro unterstützt die Region nun Künstlerinnen und Künstler in Südtirol und Trentino. Den hierfür notwendigen Gesetzesentwurf hat der Regionalrat in seiner heutigen (18. November) Sitzung verabschiedet.

Landesrat Philipp Achammer und sein Trentiner Amtskollege Mirko Bisesti sind mit der Verabschiedung des Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Regionalrat mehr als zufrieden. Es sei dies "ein erster und langersehnter Schritt hin zu einer Absicherung für Kunstschaffende im Alter, die eine Zusatzrente aktivieren wollen". Zusammen mit Landesrat Giuliano Vettorato und Landesrat Daniel Alfreider sind sich die Kulturlandesräte Südtirols und des Trentino darin einig, dass es mit diesem Gesetzesentwurf gelungen sei, Synergien zu bündeln und zum Wohle eines Sektors zu handeln, der besonders unter den Auswirkungen einer wirtschaftlichen und sozialen Krise leide.

Vorsorgeregelung für freischaffende Künstler

Gemeint sind die Beschäftigten der Unterhaltungsindustrie, die nicht nur von der derzeitigen Krise gnadenlos getroffen wurden. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler angeln sich in ihrem Berufsalltag von Auftrag zu Auftrag, haben daher ein unregelmäßiges Einkommen und kommen nicht in den gleichen Schutz wie Angestellte, wenn es um die soziale Absicherung im Alter geht. "In Ländern wie Deutschland und Österreich übernehmen Künstlersozialkassen diese Altersabsicherung. In Italien gibt es solche leider nicht", erklärt Landesrat Achammer. Nachdem eine staatliche Regelung fehle, habe man nun in der Region Tentino-Südtirol ein Gesetz vorangebracht, mit dem die öffentliche Hand auf regionaler Ebene mit dem Zusatzrenteninstitut eine Vorsorgeregelung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler unterstützt. "Nachdem seit Jahren darüber gesprochen wurde, ist damit jetzt eine gute Grundlage geschaffen worden, wobei die Sozialabsicherung freischaffender Künstlerinnen und Künstler insgesamt noch weiterentwickelt werden muss", sagt Landesrat Achammer.

In die klassische Berufskategorie Künstler fällt eine Vielzahl an Erwerbstätige, unter anderem Schriftsteller, Szenografen, Schauspieler, Maler, Bildhauer. Diese werden im Detail in jeweils eigenen Landesregelungen aufgelistet. "Mit diesem weiteren Schritt wollen wir nicht nur eine finanzielle Erleichterung für die Kunstschaffenden in dieser für die Kultur schwierigen Zeit garantieren, sondern es ist unser Ziel, das Berufsbild Künstler weiter zu festigen und zur weiteren Professionalisierung beizutragen", betont Landesrat Daniel Alfreider.

"Der Kultursektor ist von Beginn an besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen", unterstreicht der italienische Landesrat Giuliano Vettorato. Diese Maßnahme sei neben den außerordentlichen Corona-Hilfen des Landes Südtirol eine kleine, aber nachhaltige Unterstützung der Kunstschaffenden, die auf die Wahrung der vielfältigen Kulturlandschaft abziele. 

Südtiroler oder Trentiner Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren

Um den Beitrag künftig in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragsteller mindestens zwei Jahre in Südtirol oder im Trentino wohnhaft sein, die künstlerische Tätigkeit ausschließlich oder zumindest vorwiegend ausüben und sich in einer bestimmten wirtschaftlichen Lage befinden. Die entsprechenden Anwendungsrichtlinien hierzu werden von den jeweiligen Ländern derzeit ausgearbeitet, um so den lokalen Besonderheiten gerecht zu werden. Fest steht schon jetzt, dass jene Kunstschaffenden, die bereits eine Rente beziehen, vom regionalen Beitrag ausgeschlossen sind.

Region stellt jährlich eine halbe Million Euro bereit

Die Unterstützungsmaßnahme, die eine Ergänzung zu den individuellen Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds darstellt, soll noch im Jahr 2021 umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler sind eine begrenzte Unterstützung, da der Beitrag alleine keine nachhaltige rentenmäßige Absicherung gewährleisten kann. Insgesamt sind dafür jährliche Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro vorgesehen.

LPA/jw

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