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Lehrpersonal: Landesregierung gibt grünes Licht für LK-Teilvertrag

Der erste Teilvertrag des Landeskollektivvertrags für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art ist unterschriftsreif. Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben dem Vertragsentwurf zugestimmt.

Nachdem die Landeregierung heute grünes Licht gegeben hat, kann vorbehaltlich der Zustimmung des Unterrichtsministeriums der erste Teilvertrag des Kollektivvertrags der Lehrpersonen unterzeichnet werden. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat heute (16. Februar) die Grundlage geschaffen, um den ersten Teilvertrag zum Landeskollektivvertrag 2019-21 für die über 10.000 Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art unterzeichnen zu können. Sie hat zum einen den Teilvertrag im Entwurf genehmigt, zum anderen – vorbehaltlich der Zustimmung des Unterrichtsministeriums - grünes Licht für die Unterzeichnung gegeben.

Der Teilvertrag war zwischen der öffentlichen Delegation um Abteilungsdirektor Stefan Tschigg und den Schulgewerkschaften ausgehandelt und Ende Jänner vorunterzeichnet worden. In der Folge hatten Prüfstelle und Rechnungsprüferkollegium den Vertragsentwurf positiv begutachtet. Insgesamt 20 Millionen Euro stellt die Landesregierung mit diesem ersten Teilvertrag bereit. Rund zwölf Millionen Euro im laufenden Jahr und jeweils vier Millionen Euro für die Folgejahre 2022 und 2023. Mit diesen Landeshaushaltsmittel soll vor allem die Inflation ausgeglichen werden. Dabei wird rückwirkend für das Jahr 2019 ein Prozentsatz von 0,7 angewandt. Zudem sieht der Vertrag eine Erhöhung des Beitrages vor, den der Arbeitgeber Land in den Gesundheitsvorsorgefonds SaniPro einzahlt. 

Nach der heutigen Beschlussfassung wird der Vertragstext dem Bildungsministerium MIUR in Rom übermittelt. Sobald das Gutachten des Bildungsministeriums vorliegt, können Öffentliche Delegation und Schulgewerkschaften den Teilvertrag endgültig unterzeichnen.

Die Landesregierung hat heute zudem die Finanzmittel für die Leistungsprämien im Ausmaß von 7,2 Millionen Euro zweckgebunden, die an Lehrpersonen und Erziehende der Schulen staatlicher Art für die Schuljahre 20-21 und 2021-22 ausbezahlt werden sollen.

LPA/jw

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