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Grundschuldirektoren über Vorgangsweise nach Staatsratsbeschluss informiert

LPA - Ab morgen, Mittwoch, ist der verpflichtende Italienischunterricht in den ersten Grundschulklassen ausgesetzt. Die Information sowie Ratschläge zur weiteren Vorgangsweise nach der Entscheidung des Staatsrates der vergangenen Woche haben die Direktoren der deutschsprachigen Grundschulen und Schulsprengel am heutigen Dienstagnachmittag bei einem Treffen mit Landesrat Otto Saurer und den Vertretern des Deutschen Landesschulamtes erhalten.

LR Saurer mit den Vertretern des Deutschen Landesschulamtes
Die Besprechung fand im der Aula Magna der Handelsoberschule "Heinrich Kunter" in Bozen statt. Neben Landesrat Otto Saurer und Schulamtsleiter Peter Höllrigl nahmen auch mehrere Vertreter des Deutschen Landesschulamtes sowie die Direktorinnen und Direktoren der deutschsprachigen Grundschulen und Schulsprengel teil. "Dem Beschluss des Staatsrates, den verpflichtenden Italienischunterricht in der ersten Klassen Grundschule mit sofortiger Wirkung auszusetzen, müssen wir umgehend Folge leisten. Ab dem morgigen Mittwoch müssen die Kinder diesen Unterricht also nicht mehr besuchen", erklärte Schulamtsleiter Peter Höllrigl und bedankte sich für die zahlreichen Anregungen, welche die Direktoren selbst in den vergangenen Tagen zur Lösung des Problems gegeben haben. Noch am heutigen Abend soll ein Rundschreiben an die Direktionen gehen, mit dem die sofortige Aussetzung des Italienischunterrichts in den ersten Grundschulklassen angeordnet wird.

Arthur Pernstich, seit Jahresbeginn Abteilungsdirektor es Landesschulamtes, gab den Direktoren im Anschluss daran Ratschläge für die weitere Vorgangsweise. "Nach wie vor besteht für die Schulen die Möglichkeit, im Rahmen der didaktischen und organisatorischen Autonomie die Zweitsprache Italienisch fakultativ als schulergänzende Tätigkeit anzubieten", betonte Pernstich. Dazu sei eine Ergänzung des Schulprogramms notwendig, die von Lehrerkollegium definiert und vom Schulrat beschlossen werden muss. Erst dann könne der Italienischunterricht wieder beginnen.

Dieses Angebot wird den Eltern schriftlich mitgeteilt, die ihre Kinder - wiederum schriftlich - für den fakultativen Italienischunterricht anmelden können. "Die Schulen müssen für jene Kinder, die das Angebot nicht nutzen, eine Alternative anbieten oder zumindest die Aufsicht der Kinder garantieren", erklärte Pernstich. Über den Zeitpunkt, die Dauer und den Inhalt des Unterrichts kann ebenfalls die Schule entscheiden. "Es ist daher auch möglich, den Italienischunterricht in den Stunden anzubieten, die auch bisher dafür vorgesehen waren", so Pernstich. Inhaltlich könnten sich die Schulen auch weiterhin an den Vorgaben orientieren, die bereits im Dekret zur Einführung des Italienischunterrichts in der ersten Grundschulklasse vorgesehen waren, meinte der Direktor des Landesamtes für Grundschulen, Wolfgang Oberparleiter. "Der fakultative Italienischunterricht darf auf jeden Fall nicht bewertet werden, die entsprechenden Lehrkräfte sind auch nicht mehr Mitglieder des Klassenrates", stellte Pernstich klar.

"Wir planen, den verpflichtenden Italienischunterricht in den ersten Grundschulklassen im Rahmen des Finanzgesetzes für das Jahr 2004 als Gesetz wieder einzuführen. Die Anwaltschaft des Landes wird sich weiters dafür einsetzen, dass der Verwaltungsgerichtshof in Bozen sobald als möglich eine Entscheidung in dieser Frage fällt", kündigte Schullandesrat Otto Saurer die nächsten Schritte an. Dies sei der sicherste Weg, um weitere Rekurse zu vermeiden. Auf diese Weise sollen in den kommenden Wochen und Monaten die Voraussetzungen für die Weiterführung des Italienischunterrichtes in den ersten Grundschulklassen geschaffen werden.

bch

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