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Wiedereinführung Leistungsstipendien: Grünes Licht vom Hochschulbeirat
Der Hochschulbeirat hat die Wiedereinführung der Leistungsstipendien befürwortet. Dies soll auch eine 20-prozentige Erhöhung des Betrags beinhalten: Eine „gute Nachricht“ für Studierende, so Achammer.
Der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung, der beratendes Organ der Landesregierung ist, hat sich gestern (16. März) beim Treffen unter dem Vorsitz von Landesrat Philipp Achammer für die Wiedereinführung der Hochschul-Leistungsstipendien ausgesprochen. Künftig sollen 208 Südtiroler Studierende, die im Inland oder im Ausland eine Universität oder eine Fachhochschule besuchen, mit einem Betrag von 1390 Euro gefördert werden. Das entspricht einer Erhöhung der Leistungsstipendien von 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020.
Landesrat Achammer, der auch für die Hochschulförderung zuständig ist, begrüßt die Ergebnisse, auf die sich der Beirat und die Interessensvertretungen geeinigt haben: "Dass das System der Leistungsstipendien nachjustiert wurde und die Leistungsstipendien wieder eingeführt werden und dass die Beiträge künftig höher ausfallen, das ist eine gute Nachricht für Studierende." Landesrat Achammer, der sich in den vergangenen Monaten für die Wiedereinführung der Leistungsstipendien ausgesprochen hat, betont: "Diese Stipendien sind ein Zeichen der Anerkennung für jene Studierenden, die sich durch eine hervorragende Leistung während ihres Studiums hervortun."
Leistungsstipendium: 2024 für das Studienjahr 2022/2023 rückwirkend ansuchen
Eine vom Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich in den vergangenen Monaten vertieft mit der Reform der Leistungsstipendien auseinandergesetzt, um die Kriterien der Zuweisung neu zu überarbeiten. Laut Vorschlag der Arbeitsgruppe werden künftig neben dem gewichteten Notendurchschnitt zusätzliche Elemente bei der Bewertung mit einfließen, wie etwa ein Auslandsaufenthalt und Sprachzertifikate. Bereits für das Studienjahr 2022/2023 können Studierende für ein solches Stipendium ansuchen, und zwar rückwirkend im Frühjahr 2024.
Zusätzlich wird an einem Leistungsprogramm gearbeitet
Positiv hervor hob Landesrat Achammer auch, dass innerhalb der eingesetzten Arbeitsgruppe „vertieft und stets lösungsorientiert“ über verschiedene hochschulpolitische Themen diskutiert worden sei. "Einiges davon wird sich künftig in einem sogenannten Leistungsprogramm niederschlagen. Neben der finanziellen Schiene für Leistungsstipendien ist dies eine zweite Schiene, an der die Arbeitsgruppe gerade feilt", nimmt Landesrat Achammer im Anschluss an das Arbeitstreffen mit dem Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung vorweg und unterstreicht. "Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden damit weitere Anliegen der Studierenden gemeinsam mit anderen Organisationen bestmöglich umsetzen."
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LPA/eb