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Schulbesuch außerhalb Südtirols: Bis 25. Mai um Beihilfe ansuchen!
Wer außerhalb Südtirols eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs besucht, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis 25. Mai um eine Studienbeihilfe des Landes Südtirol ansuchen.
Das Land Südtirol unterstützt auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Landesgrenzen eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besuchen. Die für Bildungsförderung zuständige Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel hat jüngst das Dekret unterzeichnet, mit dem der Wettbewerb zur Vergabe der Studienbeihilfen ausgeschrieben wird. Voraussetzung ist, dass diese in Südtirol nicht angeboten werden. Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Gefördert wird in diesem Zusammenhang auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt.
Voraussetzungen für die Studienförderung
Um die Studienförderung bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind. Die Studienbeihilfe beträgt einkommensabhängig 1500 bis 4000 Euro. Das bereinigte Einkommen darf dabei die Höchstgrenze von 32.000 Euro im Jahr 2021 nicht überschreiten. Bei besonders kostenintensiven Kursen, deren Gebühren über 10.000 Euro liegen, wird das Limit des bereinigten Einkommens auf 34.000 Euro angehoben. Weitere Voraussetzung ist, dass Antragstellende keine andere finanzielle Zuwendung für das Studium beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.
Bis 25. Mai kann angesucht werden
Die Anträge um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2022/2023 können bis Donnerstag, den 25. Mai 2023 (12 Uhr) im Landesamt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen eingereicht werden. Gesuche, die per E-Mail eingereicht werden, sind an die E-Mail-Adresse schulfuersorge@provinz.bz.it oder mittels zertifizierter elektronischer Post an schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it zu senden.
Auskünfte zur Wettbewerbsausschreibung und den Förderkriterien gibt es auf der Webseite zur Bildungsförderung (civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1015323), wo auch die Gesuchsvordrucke bereitstehen. Fragen beantworten die zuständigen Sachbearbeitenden Manuel Nuozzi (0471 413345) und Verena Kollmann (0471 413305).
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/jw