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Zweisprachigkeitsprüfung: Auftakt für Auswahlverfahren der Prüfenden

Bis 14. Juli kann um Eintragung ins Verzeichnis der Anwärter und Anwärterinnen als Kommissionsmitglied für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache angesucht werden.

Nachdem sowohl Landeshauptmann Arno Kompatscher als auch Regierungskommissär Vito Cusumano das notwendige Einvernehmen unterzeichnet haben und dieses gestern (17. Mai) im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, kann das Auswahlverfahren für die Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache starten. Über dieses Auswahlverfahren sollen 60 Fachleute – je 30 der deutschen und der italienischen Sprachgruppe – ernannt werden, welche im Zeitraum 2024 bis 2028 die Zweisprachigkeitsprüfungen abnehmen. Eröffnet wird mit heute die Phase der Antragseinreichungen.

Die Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer

Die zukünftigen Prüferinnen und Prüfer werden wie in der Vergangenheit bei Prüfungen aller vier Niveaustufen der Zweisprachigkeitsprüfung eingesetzt und der einsprachigen Prüfung, die mit der Anerkennung eines Sprachzertifikats oder Studientitels einhergeht. Die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen ändert sich dabei täglich. Der tatsächliche Einsatz jeder Prüferin und jedes Prüfers erfolgt aufgrund der organisatorischen Bedürfnisse und der jeweils bekundeten Verfügbarkeit. Bereichert wird der Arbeitsplan durch Fortbildungsangebote zu sprach- und prüfungsbezogenen Themen, die von der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen eigens für die Prüferinnen und Prüfer regelmäßig organisiert werden.

Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsmodi

Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind der Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Sprach- oder Literaturwissenschaften, Translationswissenschaften, Bildungswissenschaften, Politik-, Rechts- oder Geisteswissenschaften und der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises auf Niveau C1. Zudem dürfen etwaige Kandidaten und Kandidatinnen nicht bereits drei oder mehr Mandate als Kommissionsmitglied für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache ausgeübt haben. Die Ernennung wird aufgrund einer mehrteiligen Prüfung vorgenommen. Diese Prüfung erfolgt teils in schriftlicher und teils in mündlicher Form, auf C2-Niveau und in beiden Sprachen, wobei sowohl die Sprachkompetenz als auch die Eignung zum Prüfen und Bewerten festgestellt werden.

Einreichfrist endet am 14. Juli 2023

Das Einvernehmen, die Kriterien für die Auswahl und Ernennung der Kommissionsmitglieder und das Antragsformular können auf der Internetseite des Regierungskommissariats sowie der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen eingesehen und heruntergeladen werden. Der Antrag ist bis zum 14. Juli  2023 an das Regierungskommissariat zu richten.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red/jw