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Kindergartengebühr neu festgelegt

LPA - Die Obergrenze für die monatlichen Kindergartengebühren wurde in dieser Woche von der Landesregierung festgelegt. Wer im kommenden Schuljahr 2004/05 sein Kind in einen öffentlichen Kindergarten schickt, wird demnach monatlich nicht mehr als 74 Euro bezahlen beziehungsweise 96 Euro, sofern die verlängerte Betreuungszeit in Anspruch genommen wird.

Um einen Euro angehoben hat die Landesregierung den monatlichen Höchstbetrag der Kindergartengebühren. Der Kindergartenbesuch eines Kindes kann somit im kommenden Unterweisungsjahr 2004/2005 höchstens 74 Euro betragen. Sofern die verlängerte Unterweisungszeit in Anspruch genommen wird, sind es 96 Euro.
Die Obergrenze wird jährlich von der Landesregierung vorgegeben. Jede Trägerkörperschaft legt dann für ihren Kindergarten oder ihre Kindergärten die Monatsgebühren fest.

jw