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Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildung - Zwischentermin am 30. April

LPA - Alle Universitätsabgänger, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2004 postuniversitäre Ausbildungskurse, Spezialisierungskurse oder Praktika absolvieren, können beim Land um eine Studienbeihilfe ansuchen. Als erster Zwischentermin wurde Freitag, der 30. April, als Endtermin der 30. September 2004 festgelegt. Die Ansuchen sind beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen einzureichen.

Anrecht auf Studienbeihilfe haben all jene, welche ein mindestens dreijähriges Diplom- oder Laureatsstudium abgeschlossen haben und im Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis zum 30.September 2004 einen postuniversitären Ausbildungs- oder Spezialisierungskurs, ein Ausbildungs- oder Berufspraktikum mit einer Dauer von mindestens drei Monaten beginnen. Die Kurse und Praktika können auch außerhalb Südtirols absolviert werden.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit werden das im Vorjahr erzielte Einkommen und das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen des Studierenden und seines Ehepartners herangezogen. Das bereinigte Einkommen des Gesuchsstellers darf nicht höher als 23.500 Euro sein.

Die Anträge auf Gewährung dieser Studienbeihilfen müssen spätestens innerhalb 30. September 2004 beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden. Als verwaltungstechnischer Zwischentermin wurde der 30. April 2003 festgelegt. Angaben über Einkommen und Vermögen müssen belegt werden. Früher vorgelegte Anträge ermöglichen eine raschere Auszahlung der Studienbeihilfen.

Die Studienbeihilfen werden aufgrund von Tagessätzen errechnet, wobei das bereinigte Einkommen und die Dauer des Kurses oder des Praktikums berücksichtigt werden. Die Studienbeihilfen können den Betrag von 6.798 Euro nicht überschreiten. Sämtliche Auskünfte bezüglich der Studienbeihilfen können direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Bereich Hochschulförderung, Landhaus VII, 2. Stock, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen, sowie unter der Rufnummer 0471 412937 und der E-Mail-Adresse Anna.Hofer@provinz.bz.it eingeholt werden.

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