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Frist für die Eintragung in Schulranglisten für 2004/2005 läuft am 28. Mai ab

LPA - Bis zum Freitag, 28. Mai 2004, können die Lehrpersonen an den deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen des Landes die Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten für das Schuljahr 2004/2005 einreichen. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einer Aussendung mit. Veröffentlicht werden die provisorischen Schulranglisten für das kommende Schuljahr am 15. Juli 2004.

Um in die Schulranglisten aufgenommen werden zu können, muss jeder Bewerber einen für die jeweilige Schulstufe gültigen Zulassungstitel vorweisen. Lehrpersonen, welche bereits in den permanenten Ranglisten des Schulamtes eingetragen sind, geben maximal fünf Direktionen an, in deren Schulranglisten sie eingetragen werden wollen. Sie werden dann in die jeweilige Schulrangliste mit der Punktezahl übernommen, mit welcher sie in der permanenten Rangliste aufscheinen.

Lehrpersonen, welche nicht in den permanenten Ranglisten des Schulamtes eingetragen sind und eine Eignung bzw. Lehrbefähigung oder den gültigen Studientitel besitzen, müssen um Supplenzen an der jeweiligen Schulstufe ansuchen. In diesem Fall darf der Bewerber im Gesuch insgesamt höchstens zehn Direktionen angeben, in deren Schulranglisten er eingetragen werden will. Die Lehrpersonen müssen ihre Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten nicht im Schulamt, sondern bei der Direktion einreichen, an deren Schule sie im laufenden Schuljahr Dienst leisten. Wer nicht im Dienst ist oder außerhalb Südtirols Dienst leistet, gibt das Gesuch bei einer beliebigen Schule ab. In den Schuldirektionen sind auch die jeweiligen Gesuchsvordrucke erhältlich. Um Eintragung in die Schulranglisten kann nur in einer einzigen Provinz angesucht werden. "Es ist aber möglich, sich gleichzeitig in die Schulranglisten deutscher, italienischer und ladinischer Schulen eintragen zu lassen", erklärt Schulamtsleiter Peter Höllrigl.

Die provisorischen Schulranglisten werden vom jeweiligen Direktor genehmigt und alle gleichzeitig veröffentlicht. Für die Schulranglisten des Schuljahres 2004/2005 erfolgt dies am 15. Juli 2004. Nach Ablauf der Einspruchsfrist und der Entscheidung über die Einsprüche werden die Ranglisten vom jeweiligen Direktor am 30. Juli 2004 definitiv genehmigt und können nur noch vor der Autonomen Sektion des Verwaltungsgerichts Bozen angefochten werden.

bch