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Ensembleschutz: Jetzt wird es ernst

LPA - Der Ensembleschutz in Südtirol soll nun konsequent umgesetzt werden. Die Kriterien für die Ausweisung von geschützten Ensembles sind inzwischen rechtskräftig und auch der Sachverständigenbeirat für Ensembleschutz ist eingesetzt. Im Beirat sitzen die Raumplanerin Virna Bussadori als Vertreterin der Landesabteilung Raumordnung, Landeskonservator Helmut Stampfer als Vertreter der Landesabteilung Denkmalpflege und Abteilungsdirektor Roland Dellagiacoma als Vertreter der Abteilung Natur und Landschaft.

Die von der Landesregierung im April dieses Jahres gemachten Vorgaben sind inhaltlich und zeitlich klar und sollen, wie Raumordnungslandesrat Michl Laimer sagt, „den Gesetzesartikel zum Ensembleschutz aus dem Jahr 1997 endlich mit Leben erfüllen“. Wirksam und effizient sollen jetzt „Gesamtanlagen (Ensemble), insbesondere Straßen, Plätze und Ortsbilder, sowie Parkanlagen samt Gebäuden, einschließlich der mit solchen Gesamtanlagen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht…“ definiert und unter Schutz gestellt werden. Die Landesregierung hat insgesamt zehn Kriterien formuliert, von denen mindestens zwei zutreffen müssen, damit Ensembles ausgewiesen werden können. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem der historische Wert, der malerische Charakter, die Monumentalität, also die Stellung der Bauten zueinander und zur Landschaft sowie der Fortbestand der Bautypologie.
Der erste Schritt liegt bei den Gemeinden. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren alle Objekte, die unter Ensembleschutz gestellt werden sollen, auflisten und dem Sachverständigenbeirat vorlegen. Dieser bewertet die Vorschläge aus fachlich-technischer Sicht, nimmt eventuell Ergänzungen vor und gibt grünes Licht für die Ausweisung als geschütztes Ensemble. Liegt das Gutachten des Beirats vor, muss die Gemeinde innerhalb von sechs Monaten die Ausweisung der Ensembles im Gemeindebauleitplan bzw. in den Durchführungsplänen vornehmen. Diese Änderungen gehen dann den gesetzlich vorgeschriebenen Weg in die Raumordnungskommission und schließlich in die Landesregierung, welcher die endgültige Genehmigung obliegt.
Einmal dem Sachverständigenbeirat vorgeschlagen, unterliegen die Ensembles einem provisorischen Schutz. Bestimmte, genau definierte Baumaßnahmen dürfen ab diesem Zeitpunkt bis zur endgültigen Entscheidung in der Landesregierung nicht mehr durchgeführt werden. Besteht konkrete Gefahr, dass ein schutzwürdiges Ensemble beeinträchtigt oder zerstört wird, kann der Sachverständigenbeirat den Gemeinden auch vor Ablauf der Frist für die Vorlage der Verzeichnisse eigene Vorschläge zur Unterschutzstellung unterbreiten, indem er bereits im Vorfeld ein entsprechendes Gutachten erstellt.
Einige Gemeinden, wie zum Beispiel Bozen und Meran, haben bereits ihre Vorschläge erarbeitet. Auch der Sachverständigenbeirat hat seine Arbeit schon aufgenommen. Er soll bereits im Vorfeld die Gemeinden bei der Bestimmung der Objekte beraten und die Bürger für die Anliegen des Ensembleschutzes zu sensibilisieren. „Den Bürgern muss klar werden, dass Ensemble- und Denkmalschutz zwei verschiedene Dinge sind und dass deshalb auch nicht dieselben Schutzbestimmungen gelten“, betont Landesrat Laimer. Der Ensembleschutz ist vor allem auf die Außen- und Gesamtansicht einer Anlage gerichtet und lässt deshalb vor allem im Innern der Gebäude weit größere bauliche Freiheiten zu als der Denkmalschutz. Der Denkmalschutz zielt auf den Erhalt des Objektes als Ganzes ab und betrifft somit auch das Innere eines Gebäudes betrifft. Landesrat Laimer hofft, dass vor allem die Eigentümer stolz auf ihre geschützten Ensembles sind. Schließlich würden gerade diese Bauten vielen Orten Unverwechselbarkeit und eine ganz besondere Atmosphäre verleihen.

SAN