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Studienstipendien für akademisches Jahr 2004/05: Jetzt ansuchen

Die Landesregierung schüttet auch im kommenden akademischen Jahr 2004/05 Studienbeihilfen für Studierende in und außerhalb Südtirols aus. Endtermin für die Einreichung der entsprechenden Gesuche ist der 18. Oktober 2004. Interessierte können (und sollten) aber bereits jetzt um die Stipendien ansuchen.

Wie die Koordinatorin des Bereiches Hochschülerförderung im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Eva Vicari, mitteilt, bringe ein möglichst frühes Ansuchen eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich: "Wer früher ansucht, kann mit einer früheren Auszahlung der Studienbeihilfen rechnen, hat Zeit, sich ausführlich informieren und beraten zu lassen, die Möglichkeit, unvollständige Anträge bis zum Endtermin zu vervollständigen, und muss aller Wahrscheinlichkeit nach an den Schaltern nicht warten."

Wer also bereits jetzt um die Auszahlung einer Studienbeihilfe ansuchen möchte, kann sich die notwendigen Antragsformulare im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge (Andreas-Hofer-Str. 18, Bozen) sowie in allen Südtiroler Gemeinden und in den Berufsberatungsstellen des Landes besorgen. Wer sich einen Ämtergang sparen will, kann die Antragsprozedur auch übers Internet abwickeln. Unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung finden sich die Antragsformulare, die auch online eingereicht werden können. Der nächste verwaltungstechnische Zwischentermin ist der 10. September 2004, Endtermin für die Einreichung der Gesuche dagegen der 18. Oktober 2004.

Um die Gewährung einer Studienbeihilfe ansuchen können all jene, die als ordentliche Studierende an einer Universität oder Fachhochschule in und außerhalb Südtirols in ein erstes Diplom- oder Doktoratsstudium inskribiert sind und den entsprechenden Titel nicht inner­halb 31. Januar 2005 erwerben. Gleichzeitig darf die gesetzliche Mindeststudiendauer um nicht mehr als zwei Jahre überschritten und der erforderliche Mindeststudienerfolg muss erreicht worden sein. Die Ansuchenden dürfen außerdem nicht älter als 40 Jahre sein. Die Obergrenze für das bereinigte Einkommen wurde für das Studienjahr 2004/2005 auf 23.500 Euro, das Höchstausmaß der Studienbeihilfe auf 5.200 Euro festgelegt.

Zusammen mit dem Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe kann mit dem selben Antragsformular auch um Rück­erstattung der für das akademische Jahr 2004/2005 eingezahlten Studienbeiträ­ge angesucht werden. Für diese Anträge gelten die gleichen Termine wie für die Gesuche um Gewährung von Studienbei­hilfen. Anspruch auf Rückerstattung haben allerdings nur Studieren­de an Universitäten oder Fachhochschulen des deutschen Sprachraumes, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbei­hilfe erfüllen und für das kommende akademische Jahr Studienbeiträge im Gesamtaus­maß von mindestens 516,47 Euro eingezahlt haben.

Für weitere Auskünfte steht der Bereich Hochschulförderung des Landesamtes für Schul- und Hochschulfürsorge zur Verfügung. Informationen werden unter den Rufnummern 0471 413369 und 0471 412938 sowie den E-Mail-Adressen monika.reichhalter@provinz.bz.it und isabella.sorbo@provinz.bz.it erteilt.

chr