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Qualifikationsprüfungen für Musiklehrerinnen und Musiklehrer

LPA - Wer an einer Musikschule deutscher Unterrichtsprache unterrichten möchte, aber nicht im Besitz des notwenigen Studientitels ist, kann über eine Qualifikationsprüfung die Zulassung zur Eintragung in die Rangordnungen erlangen. Diese Prüfungen werden ab Montag, 14. Februar 2005 abgenommen. Um Teilnahme kann noch bis 19. Januar angesucht werden.

Anfang kommenden Jahres werden im Sinne des Landesregierungsbeschlusses Nr. 4568 aus dem Jahr 2002 Qualifikationsprüfungen für Musiklehrerinnen und Musiklehrer an den Musikschulen des Landes in deutscher Unterrichtssprache abgenommen.

Die Qualifikationsprüfungen sind in erster Linie für jene Personen gedacht, die die Eintragung in die Rangordnung für Musiklehrer anstreben und nicht im Besitz des entsprechenden Studientitels sind. Dies teilt das Institut für Musikerziehung mit.

Um Teilnahme an den Qualifikationsprüfungen kann noch bis zum 19. Jänner 2005 angesucht werden.

Das Prüfungsprogramm, die Richtlinien für die Qualifikationsprüfung und das Gesuchsmuster sind am Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache, 39100 Bozen, Museumstrasse 54, erhältlich und können auch über E-Mail angefordert werden (ime@ime.schule.suedtirol.it).

Der Terminkalender der Qualifikationsprüfungen wird 15 Tage vor Prüfungstermin an der Anschlagtafel des Institutes für Musikerziehung, der Musikschulen und des Personalamtes veröffentlicht. Die Qualifikationsprüfungen beginnen ab Montag, 14.Februar 2005.

jw