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Einschreibungen in die Schulen und Schülerbeförderung - Termine und Reglungen

LPA - Bei der Einschreibung ihrer Kinder in die Schulen müssen Eltern einiges beachten. Schulamtsleiter Peter Höllrigl weist nochmals auf die Termine und Regelungen für die Einschreibungen in die Mittel-, Ober- und Kunstschulen sowie in die Landesberufsschulen und Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft für das kommende Schuljahr hin. Auch für den Schülertransport gilt es, ein eigenes Gesuch auszufüllen. Für Schüler mit Funktionsdiagnose muss das Entwicklungsprofil abgegeben werden.

Während die Einschreibungen in die Grundschulen bereits im Jänner vorgenommen wurden, stehen in den kommenden Wochen die Einschreibetermine für die Mittel- Mittel-, Ober- und Kunstschulen sowie die Landesberufsschulen und Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft an.
Schüler der 5. Klasse der Grundschule, welche die Mittelschule im selben Schulsprengel besuchen, werden von Amts wegen in die 1. Klasse der Mittelschule eingeschrieben und brauchen kein Gesuch einzureichen. Für Schüler der 5. Klasse Grundschule, die die Mittelschule in einem anderen Sprengel besuchen möchten, müssen die Eltern innerhalb 28. Februar 2005 bei der besuchten Grundschule ein Einschreibegesuch einreichen. Die Einschreibung in die darauf folgenden Klassen erfolgt von Amts wegen.
Für Schüler mit Funktionsdiagnose muss für den Übertritt in die Mittelschule auch bei Schulstufen übergreifenden Direktionen in Zusammenarbeit zwischen Schule und Diensten der Sanitätsbetriebe das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP) erstellt werden.
Das Gesuchsformular zur Schülerbeförderung für die Pflichtschüler wird den Schulen direkt vom Amt für Schul- und Hochschulfürsorge innerhalb 20. Februar 2005 zugesandt. Es ist bis zum 31. März 2005 bei der Schule, bei der sie sich für das kommende Schuljahr einschreiben, abzugeben.
Was die Einschreibungen in die die erste und die darauf folgenden Klassen der Oberschule, Landesberufsschule und Fachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbelangt, so müssen sich die Schüler für das Schuljahr 2005/2006 direkt bei der von ihnen ausgewählten Schule einschreiben. Die weiterführende Schule bestätigen die Einschreibungen durch das Schulinformationssystem innerhalb 10. April 2005. Einen Überblick über die Ausbildungsmöglichkeiten nach der Mittelschule liefert die Informationsbroschüre „So geht’s weiter“, die voraussichtlich in der 1. Märzhälfte verteilt wird.
Für Schüler der 3. Klasse Mittelschule mit Funktionsdiagnosen müssen die Mittelschulen in Zusammenarbeit mit den Diensten der Sanitätsbetriebe innerhalb 15. März 2005 das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP) erstellen und es umgehend den Eltern aushändigen, damit diese es innerhalb 31. März 2005 dem Gesuch um Einschreibung in die weiterführende Schule beilegen können.
Mit dem Einschreibeformular für die Einschreibung in die Oberschule wird auch das Gesuch um Schülerbeförderung und um Schulbücher abgegeben. Das Schulamt will den Oberschülern für die Zulassung zur Schülerbeförderung, für die Gewährung einer Studienbeihilfe und für die kostenlose und leihweise Überlassung der Schulbücher voraussichtlich bis Ende Februar 2005 ein einheitliches Gesuch vorlegen.

SAN