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Defibrillatoren: Erleichterungen durch unbegrenzte Benutzungsermächtigung
Ab 19. Jänner 2016 muss bei Trainings und Wettkämpfen von Sportvereinen eine Person anwesend sein, die im Notfall einen Defibrillator bedienen kann. Im Sinne eines Übereinkommens der Regionen-Konferenz wurde dem dafür nötigen Befähigungsnachweis unbegrenzte Gültigkeit zugesprochen. Am heutigen Dienstag (10. November) hat die Landesregierung dieser Neuerung Rechnung getragen.
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„Wir haben uns in Rom in den verschiedenen Kommissionen für dieses Anliegen stark gemacht, konnten Unterstützer finden und sind daher über diese Neuregelung sehr erfreut", erklärt Landesrätin Stocker. Damit ist eine einmal ermächtigte Person für immer und unabhängig von sogenannten periodischen Retrainings zur Benutzung des Defibrillators in ganz Italien legitimiert.
Für Amateursportvereine besteht - vorbehaltlich einer gesamtstaatlichen Aufschubregelung - ab 19. Jänner 2016 die Pflicht, bei Trainings und Wettkämpfen ein Defibrillator zur Verfügung zu haben sowie eine Person, die für dessen Benutzung ausgebildet ist. Von der Bestimmung sind lediglich Sporttätigkeiten mit geringer Herz-Kreislauf-Belastung sowie sportlichen Aktivitäten in der freien Natur ausgenommen.
mp