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Unterstützung für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Arbeitsmarktservice unterstützt Betriebe bei Schaffung inklusiver Arbeitsplätze – Neues Prämiensystem ProAbility heute mit Arbeitslandesrätin Amhof vorgestellt, Anträge ab 1. Februar
BOZEN (LPA). Der Arbeitsmarktservice Südtirol unterstützt die Einstellung von Menschen mit Behinderungen über Förderung für Betriebe. Das bisherige Beitragssystem wurde nun durch ein Prämiensystem ersetzt, das Verfahren zur Gänze digitalisiert. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof, der Direktor des Arbeitsmarktservice Stefan Luther sowie Magdalena Oberrauch, Direktorin des Amtes für Arbeitsmarktintegration haben die Neuerungen rund um "ProAbility" am 22. Jänner in Bozen vorgestellt.
"Beschäftigung erleichtert die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, während Betriebe auf diesem Weg neue Talente gewinnen können. Das gänzlich digitale und unbürokratische Antragssystem ist zudem ein neuer Maßstab, nach dem wir uns auch bei zukünftigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen richten werden", betonte Landesrätin Magdalena Amhof im Rahmen der Vorstellung.
Anreize für Neueinstellungen und stabile Arbeitsverhältnisse
Gefördert werden können private Arbeitgeber, die Personen ab einer Zivilinvalidität von 46 Prozent oder Arbeitsinvalidität von 34 Prozent einstellen und dauerhaft beschäftigen. Für neue Arbeitsverträge ab 180 Tagen Laufzeit kann eine Anstellungsprämie beantragt werden, für bestehende Arbeitsverhältnisse eine Stabilitätsprämie, die aufgrund der Vertragsdauer und des Invaliditätsgrades berechnet wird. Für die Höhe der Prämie mit entscheidend ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Arbeitgeber die gesetzliche Pflichtquote für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen erfüllt. Ist dem so, können Arbeitgeber bis zu 4000 Euro Anstellungsprämie und 9000 Euro Stabilitätsprämie für die Dauer von 25 Jahren erhalten.
Vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert
AMS-Direktor Stefan Luther zeigte die vorgenommenen Vereinfachungen auf: "Vorher mussten Betriebe zwei getrennte Anträge für die Genehmigung des Beitrags und dessen Auszahlung stellen, wir haben beide zusammengelegt. Daten im Besitz der öffentlichen Verwaltung müssen nicht erneut eingereicht werden, Kontrollen wurden erleichtert und beschleunigt, sodass die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten erfolgen kann", sagte Luther.
Die Prämien können ab 1. Februar bis 31. März 2025 über das Programm ProAbility im Portal CIVIS beantragt werden.
LPA/red