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Ab 6. Februar für Fahrtkostenbeitrag ansuchen
Arbeitnehmende, die für den Weg zum Arbeitsplatz in Südtirol keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen haben, können ab 6. Februar einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen
BOZEN (LPA). Ab Donnerstag, 6. Februar, 12.00 Uhr, bis zum Montag, 7. April 2025, innerhalb 12.00 Uhr, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verwaltungsamt Mobilität die Online-Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2024 einreichen. Dies ist entweder mit dem digitalen Zugangsschlüssel SPID oder mit dem Elektronischen Personalausweis (CIE) und auch mit der aktivierten Bürgerkarte möglich.
Auf den Fahrtkostenbeitrag Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr für die Fahrt von ihrem üblichen Aufenthaltsort zu ihrem Arbeitsplatz in Südtirol, bei einer Entfernung von mehr als 18 Kilometern, die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen benutzen konnten und für die der Weg zur Arbeit aufgrund der sehr langen Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar war. Der Arbeitsplatz muss in Südtirol sein.
Die Höhe des Beitrags wird auf der Grundlage der gesamten Fahrtdauer für die Hin- und Rückfahrt berechnet und in Beitragsstufen eingeteilt. Wenn die tägliche Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Strecke in Südtirol mehr als 150 Minuten am Tag beträgt, kann man einen Beitrag erhalten. Bei der Antragseingabe prüft das System die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmittel automatisch über die Plattform "südtirolmobil" auf der Grundlage der vom Antragstellenden eingegebenen Daten, und zwar mit Einbezug der Wartezeit zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln und der eventuell anfallenden Fußwege, und teilt mit, wie viel Fahrtzeit anfällt.
Kein Anrecht auf den Beitrag hat, wer mehr als 50.000 Euro Bruttogesamteinkommen erzielt hat, oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt worden ist.
Alle Informationen und die detaillierten Voraussetzungen für das Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag.
LPA/red/mpi