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Frühlingszeit ist Bärlauchzeit: Regeln beachten

Ansturm auf Bärlauchbestände bringt zunehmend Probleme mit sich – Hohe Strafen für illegale Ernte – Eigener Anbau als Alternative

BOZEN (LPA). Bärlauch (Allium ursinum) ist in Südtirol als „gefährdete Pflanze“ in der roten Liste eingestuft. Sie kommt nur an wenigen Standorten vor – oftmals in geschützten Biotopen.  Wie das Landesamt für Natur berichtet, hat die Entnahme von Bärlauch in den vergangenen Jahren an diesen wenigen Standorten stark zugenommen. „Der Run auf das beliebte Wildgemüse hat im Frühjahr ein Ausmaß angenommen, das mit dem Biotopschutz nicht mehr vereinbar ist“, betont Amtsdirektor Leo Hilpold.

Die übermäßige Ernte hat bereits dazu geführt, dass einzelne Bärlauch-Standorte fast gänzlich abgeerntet wurden. Dies beeinträchtigt nicht nur die Bärlauchbestände, sondern stört auch das empfindliche Ökosystem der Schutzgebiete. In vielen Gebieten sind durch das unerlaubte Pflücken bereits erhebliche Trittschäden sichtbar, die die lokale Flora und Fauna beeinträchtigen.

Kontrollen und hohe Geldstrafen

Um dem unkontrollierten Pflücken von Bärlauch entgegenzuwirken, führt der Forstdienst in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durch. Wer unerlaubt Bärlauch entnimmt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen – pro Stängel können bis zu fünf Euro fällig werden.

Alternativen zum Sammeln in der Natur

Das Landesamt für Natur appelliert an alle Bärlauch-Fans, die Regeln zu beachten, um die geschützten Bestände zu erhalten. “Wer im Frühjahr nicht auf den Geschmack von frischem Bärlauch verzichten möchte, sollte am besten auf Setzlinge aus heimischen Gärtnereien zurückgreifen. Diese lassen sich problemlos im eigenen Garten anpflanzen und gedeihen sowohl im Beet als auch im Topf. So kann jeder die Bärlauchpflanze sicher und nachhaltig genießen und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen schonen“, sagt Valentina Princigalli, verantwortlich im Landesamt für Natur für die Biotope im Südtiroler Überetsch, Unterland und Burggrafenamt.

LPA/mpi