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Kostenübernahme bei intensiver Betreuung jetzt möglich

Pflegebedürftige mit komplexen Krankheitsbildern können jetzt klinische Einstufung durch multidimensionale Bewertungseinheit beantragen – Betreuungskosten werden dann vom Gesundheitsdienst getragen

BOZEN (LPA). Wer aufgrund eines kontinuierlichen und überdurchschnittlichen Pflegebedarfs eine durchgehende 24-stündige Betreuung durch Krankenpflegepersonal, sowie eine tägliche Präsenz und 24-stündige Erreichbarkeit eines Facharztes des öffentlichen Gesundheitsdienstes benötigt und daher in einer Einrichtung stationär aufgenommen ist, kann sich jetzt an eine multidimensionale Bewertungseinheit wenden. "Diese Einheit ist ab sofort aktiv. Sie beurteilt, ob bei einer betroffenen Person eine sogenannte 'Special-Care'-Situation vorliegt", sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Ist das der Fall, übernimmt der öffentliche Gesundheitsdienst die medizinischen Betreuungskosten. "So sorgen wir dafür, dass Menschen, die aufgrund mehrerer schwerer Erkrankungen dauerhaft medizinische Hilfe brauchen, gezielt versorgt werden."

Die neue Bewertungseinheit besteht aus Fachärztinnen und Fachärzten sowie Fachkräften des Sanitätsbetriebs. Die Einheit prüft die Unterlagen und kann – wenn nötig – auch eine direkte Begutachtung vornehmen. Entscheidend ist, ob die betroffene Person aufgrund einer komplexen Krankheit oder eines besonders schweren Pflegebedarfs Tag und Nacht in einer Einrichtung stationär medizinisch betreut werden muss. Dies kann zum Beispiel bei bestimmten neurologischen Erkrankungen oder nach einem schweren Unfall der Fall sein. Auch bei Menschen mit Demenz kann das zutreffen – aber nur, wenn zusätzlich ein besonders hoher Pflegebedarf besteht.

"Ausschlaggebend ist das gesamte Krankheitsbild und der daraus resultierende Betreuungsbedarf", sagt Landesrat Messner und rät Angehörigen, im Vorfeld das Gespräch mit dem/der behandelnden Facharzt/Fachärztin zu suchen.

Antrag um klinische Einstufung durch multidimensionale Bewertungseinheit ab sofort möglich

Ein Antrag kann ab sofort per zertifizierter E-Mail (PEC) an bewertung.valutazione@pec.sabes.it, per Mail an uvmn.bz@sabes.it und über jeden Gesundheitssprengel gestellt werden. Wichtig ist, dass ein ärztlicher Befund vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Je nach Krankheitsbild wird dieser Befund mit einer anerkannten Bewertungsskala ergänzt. 

Wird ein Antrag bewilligt, übernimmt der Sanitätsbetrieb die medizinischen und pflegerischen Betreuungskosten ab dem Tag der Antragstellung.

LPA/san