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Schutzstatus Wolf: Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Herabstufung

Auf Vorschlag von Landesrat Walcher bringt Landesregierung gesetzliche Änderungen auf den Weg, die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" umsetzen 

BOZEN (LPA). Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher hat in der Landesregierungssitzung vom 1. Juli gesetzliche Änderungen im Hinblick auf den Schutzstatus des Wolfs vorgeschlagen. Konkret handelt es sich um zwei Änderungsanträge betreffend das Landesgesetz über Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild Nummer 11/2018 und das Landesjagdgesetz Nummer 14/1987.

Die Europäische Union hatte den Schutzstatus des Wolfs von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft, die entsprechende Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie tritt am 14. Juli in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU erhalten damit mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen. Damit die Änderungen zum Tragen kommen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Rechtsordnungen entsprechend anpassen.

"Für Südtirols Landwirtschaft und Almwirtschaft ist eine zügige Umsetzung von strategischer Bedeutung", unterstreicht Landesrat Walcher. "Aufgrund des bisherigen Schutzstatus ist der Wolf in Südtirol zunehmend zur Bedrohung für die traditionelle Almwirtschaft und teilweise auch für die öffentliche Sicherheit geworden." Das Land werde daher nicht auf eine Anpassung der staatlichen Gesetzgebung warten, sondern zügig die EU-Richtlinie umsetzen. "Mit der Senkung des Schutzstatus des Wolfs kommen wir unserem Ziel näher, durch die Entnahme von Schadwölfen die Südtiroler Alm- und Weidewirtschaft zu erhalten und zu schützen."

Die gesetzlichen Änderungen werden bereits Ende Juli im Zuge der Behandlung des Nachtragshaushaltes im Landtag zur Abstimmung gebracht und könnten nach deren Genehmigung voraussichtlich Mitte August in Kraft treten.

An den Vorbereitungen und Beratungen im Vorfeld waren neben der Landesabteilung Forstdienst, der Anwaltschaft und dem Gesetzgebungsamt des Landes auch der Südtiroler Bauernbund und der Südtiroler Jagdverband beteiligt. Der Ausarbeitung der Änderungsanträge vorausgegangen waren intensive politische Bemühungen auf europäischer und römischer Ebene durch den EU-Abgeordneten Herbert Dorfmann und Senator Meinhard Durnwalder.

Der Wolf bleibt aber weiterhin eine geschützte Tierart. Die Mitgliedstaaten der EU bleiben somit verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. "Herdenschutzmaßnahmen werden auch zukünftig notwendig sein, müssen nun aber für eine Entnahme nicht mehr nachgewiesen werden, nun kommt es auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation an", unterstreicht Landesforstdirektor Günther Unterthiner: "Da wir den Erhaltungszustand nachweisen und beurteilen müssen, ist das Monitoring von grundlegender Bedeutung, und es wird noch wichtiger, dass uns alle Sichtungen von Wölfen oder Risse durch Wölfe gemeldet werden."

Das Landesamt für Wildtiermanagement nimmt alle Meldungen von Sichtungen von Wölfen und Rissen durch Wölfe entgegen.

LPA/mac