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Neues Landesgesetz zum Ehrenamt vom Landtag verabschiedet
Einrichtung eines digital geführten Landesverzeichnisses der Körperschaften vorgesehen, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben - Ziel ist Förderung des Freiwilligenwesens im Land
BOZEN (LPA). Am 3. Juli hat der Südtiroler Landtag das Landesgesetz zur "Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor" verabschiedet. "Damit erhält das Ehrenamt einen neuen, lokalen gesetzlichen Rahmen, durch den es gestärkt wird. Zugleich wird die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger im Land gesetzlich verankert", betont Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt.
Wichtige Neuerungen sind, dass Vereine und Stiftungen, die im Landesverzeichnis eingetragen sind, Erleichterungen beim Zugang zu öffentlichen Beiträgen erhalten, sowie die Möglichkeit für Land und Gemeinden, Steuererleichterungen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu gewähren. Weiters vorgesehen sind Vorteile auf lokaler Ebene, etwa die unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung von Vereinslokalen und anderen Räumlichkeiten.
Für die Eintragung ins Landesverzeichnis müssen gemeinnützige Organisationen vorwiegend Tätigkeiten von allgemeinem Interesse durchführen und dürfen keine Gewinnabsichten haben.
"Wesentlich ist auch, dass das Landesverzeichnis digital geführt werden wird – dies im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Handhabung für die Vereine", unterstreicht Landesrätin Pamer und ergänzt: "Transparenz, Effizienz, Entbürokratisierung und Vereinfachung sind allgemeine Grundsätze, die der neuen Regelung zugrunde liegen."
Durch das neue Landesgesetz wird auch die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Körperschaften gefördert, so ist es beispielsweise möglich, die Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung (Co-Programmazione und Co-Progettazione) zu nutzen. Geregelt wird zudem die Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt DZE.
Nach der Verabschiedung im Plenum tritt das Landesgesetz mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
LPA/red