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Vergütung der Fahrtspesen des Schuljahrs 24/25: Bis 25. Juli ansuchen
Wenn Schülerinnen und Schüler von den Eltern zur Schule oder zur nächsten Haltestelle gebracht werden, kann um Vergütung der Fahrspesen angesucht werden – Frist läuft am Freitag, 25. Juli ab
BOZEN (LPA). Noch bis zum 25. Juli ist es möglich, die Vergütung der Fahrtspesen, falls Eltern ihre Kinder zur Schule oder zur nächsten Linienhaltestelle gefahren haben, für das Schuljahr 2024/2025 zu beantragen. Daran erinnert das Amt für Schulfürsorge. Der Antrag wird online eingereicht. Der Zugang erfolgt über SPID oder aktivierter Bürgerkarte. Schülerinnen und Schüler, die bei Übermittlung des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.
Dem Antrag muss die Bestätigung der Schule über die Anwesenheit am Unterricht angefügt werden. Diese ist Grundlage für die Berechnung der Vergütung. Kriterien, weitere Informationen sowie der Zugang zum Antrag sind im Bürgernetz CIVIS im Bereich Fahrtspesen für den Schultransport der eigenen Kinder veröffentlicht.
LPA/red/ck